Technologie und New Materials und Kompetenz im nachhaltigen Bauen
Vorhaben zur Weiterentwicklung und ersten Anwendung neuer Baustoffe sowie zum Recycling bestehender Bausubstanz und Förderung von deren Aufnahme in eine Baustoffdatenbank
Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen im Baubereich (auf Materialebene)
Wissen
Förderung von Projekten, in denen Kommunen und deren Bewohner mithilfe fachübergreifender Netzwerke befähigt werden, für eigene Vorhaben in den Bereichen Städtebau und Quartiersentwicklung die NEB-Prinzipien (Nachhaltigkeit, Ästhetik, Inklusion) anzuwenden, Beteiligungsformate umzusetzen und so mittels Mitgestaltung („Co-Creation“) innovative Lösungen zu entwickeln
Förderung der Mitgestaltung durch die Zivilgesellschaft mittels der Umsetzung von disziplin- und generationsübergreifenden Beteiligungsformaten
Förderung von Projekten zur anwendungsorientierten Heranführung von Kindern und Jugendlichen an nachhaltige Berufsbilder für einen gelingenden Transformationsprozess.
Ihre Vorteile
Projektförderung grundsätzlich im Wege der Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 100 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss bzw. Zuweisung
Was Sie beachten sollten
Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie sich an die Förderlotsen der Investitionsbank oder das NEB-Netzwerkbüro wenden. Diese stehen Ihnen als erste Ansprechpartner zur Verfügung und unterstützen Sie gerne.
Das NEB-Netzwerkbüro beantwortet Ihre Fragen rund um die Initiative zum Neuen Europäischen Bauhaus. Informationen zum NEB-Netzwerkbüro finden Sie HIER.
Die Förderlotsen der Investitionsbank ergänzen die Beratung zu förderpolitischen Themen.
Natürlich ist es möglich, einen gemeinsamenTermin mit beiden Beratern für den Austausch zu vereinbaren.
Zur Antragstellung sind die Unterlagen entsprechend der Unterlagencheckliste bei der Investitionsbank einzureichen. Eine Antragstellung ist bis zum 02.04.2024 möglich.
Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden. Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. Mehr Informationen finden Sie HIER.