Der Trägerverein des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt wird vom Land gemäß dem Aufgabenübertragungserlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt zugunsten der Trainingsstättenfinanzierung von Bundesstützpunkten und Landesleistungs- zentren sowie dem Haushaltsplan des Landes Sachsen-Anhalt, Titel 03 46 684 12, gefördert
Was wird gefördert
Träger der Trainingsstätten werden zur Finanzierung der Betriebskosten der Trainingsstätten und Ausstattung unterstützt, darunter:
die pauschale Zuwendung des Landes für Bundesstützpunkte an den Standorten Magdeburg und Halle (Saale),
der Defizitausgleich für aberkannte Bundesstützpunkte am Standort Halle (Saale)
die pauschale Zuwendung des Landes für die Trainingsstättenförderung an den Standorten Magdeburg und Halle (Saale)
Was Sie beachten sollten
Förderanträge sollen bis zum 30. November des dem Zuschussjahr vorangegangenen Jahres gestellt werden.
Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projekt-Förderung (ANBest-P)