Hotline (kostenfrei)

Wer wird gefördert?

  • Der Trägerverein des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt wird vom Land gemäß dem Aufgabenübertragungserlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt zugunsten der Trainingsstättenfinanzierung von Bundesstützpunkten und Landesleistungs- zentren sowie dem Haushaltsplan des Landes Sachsen-Anhalt, Titel 03 46 684 12, gefördert

Was wird gefördert

  • Träger der Trainingsstätten werden zur Finanzierung der Betriebskosten der Trainingsstätten und Ausstattung unterstützt, darunter:
    • die pauschale Zuwendung des Landes für Bundesstützpunkte an den Standorten Magdeburg und Halle (Saale), 
    • der Defizitausgleich für aberkannte Bundesstützpunkte am Standort Halle (Saale)
    • die pauschale Zuwendung des Landes für die Trainingsstättenförderung an den Standorten Magdeburg und Halle (Saale)

Was Sie beachten sollten

  • Förderanträge sollen bis zum 30. November des dem Zuschussjahr vorangegangenen Jahres gestellt werden.
  • Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projekt-Förderung (ANBest-P)