Das Programm dient der Förderung der Vereinbarkeit von Leistungssport und beruflicher Entwicklung (Duale Karriere) für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, die an einer Universität oder Hochschule des Landes studieren.
Das Sportstipendium ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für studierende Athletinnen und Athleten in Höhe von 300 € pro Monat. Es können bis zu zehn Sportlerinnen und Sportler gefördert werden. Die Stipendien werden studienjahrweise (1. Oktober bis 30. September) vergeben.
Wer wird gefördert?
- Der Trägerverein Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt e.V. wird vom Land gemäß dem Haushaltsplan, Kapitel 03 46 Titel 681 51 des Landes Sachsen-Anhalt gefördert.
Was wird gefördert?
• Gemäß der Regelungen zum Sportstipendium Sachsen-Anhalt gewährt das Land Athletinnen und Athleten ein Sportstipendium zum Ausgleich erhöhter Aufwendungen im Prozess der
Entwicklung sportlicher Spitzenleistungen
• Ziel ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Verfolgung einer beruflichen Laufbahn parallel zur sportlichen Karriere
Was Sie beachten sollten
- Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projekt-Förderung (ANBest-P)
Richtlinien/Merkblätter
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Wer wird gefördert?
- Der Trägerverein Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt e.V. wird vom Land gemäß dem Haushaltsplan, Kapitel 03 46 Titel 681 51 des Landes Sachsen-Anhalt gefördert.
Was wird gefördert?
• Gemäß der Regelungen zum Sportstipendium Sachsen-Anhalt gewährt das Land Athletinnen und Athleten ein Sportstipendium zum Ausgleich erhöhter Aufwendungen im Prozess der
Entwicklung sportlicher Spitzenleistungen
• Ziel ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Verfolgung einer beruflichen Laufbahn parallel zur sportlichen Karriere
Was Sie beachten sollten
- Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projekt-Förderung (ANBest-P)
Richtlinien/Merkblätter
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