Hotline (kostenfrei)

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen
  • natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Freiberufler

Was wird gefördert?

  • Ausgaben im Zusammenhang mit der Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperationsvorhaben

Ihre Vorteile

  • Förderung von bis zu 8.000 Euro für die Anbahnung und bis zu 70.000 Euro für die Durchführung von Kooperationsvorhaben.

Was Sie beachten sollten

  • Es können nur Projekte unterstützt werden, die erfolgreich am Auswahlverfahren der örtlich zuständigen Lokalen Aktionsgruppe teilgenommen haben.
  • Bei Antragstellung ist eine von allen beteiligten Lokalen Aktionsgruppen sowie sonstigen Gruppen und Vorhabenträgern unterschriebene Absichtserklärung für eine künftige Zusammenarbeit („Letter of Intent") vorzulegen.
  • Anträge auf Zuwendung sind getrennt nach Anträgen zur Anbahnung von Vorhaben und Anträgen zur Vorbereitung und Durchführung der gemeinsamen Aktion zu stellen.
  • Mit der Durchführung eines gebietsübergreifenden Kooperationsvorhabens in Sachsen-Anhalt darf erst begonnen werden, wenn die Förderungen für die gebietsübergreifende Zusammenarbeit der jeweiligen Partner bewilligt worden sind.