Gemeinden und Gemeindeverbände, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen
natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Freiberufler
Was wird gefördert?
Ausgaben im Zusammenhang mit der Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperationsvorhaben
Ihre Vorteile
Förderung von bis zu 8.000 Euro für die Anbahnung und bis zu 70.000 Euro für die Durchführung von Kooperationsvorhaben.
Was Sie beachten sollten
Es können nur Projekte unterstützt werden, die erfolgreich am Auswahlverfahren der örtlich zuständigen Lokalen Aktionsgruppe teilgenommen haben.
Bei Antragstellung ist eine von allen beteiligten Lokalen Aktionsgruppen sowie sonstigen Gruppen und Vorhabenträgern unterschriebene Absichtserklärung für eine künftige Zusammenarbeit („Letter of Intent") vorzulegen.
Anträge auf Zuwendung sind getrennt nach Anträgen zur Anbahnung von Vorhaben und Anträgen zur Vorbereitung und Durchführung der gemeinsamen Aktion zu stellen.
Mit der Durchführung eines gebietsübergreifenden Kooperationsvorhabens in Sachsen-Anhalt darf erst begonnen werden, wenn die Förderungen für die gebietsübergreifende Zusammenarbeit der jeweiligen Partner bewilligt worden sind.