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Kulturförderung geht auf Investitionsbank über

02.07.2025

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) wird zentrale Anlaufstelle für Förderverfahren im Kulturbereich. Das sieht eine zwischen der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur und der IB unterzeichnete Vereinbarung vor. Damit ist für Förderanträge nach der Kulturförderrichtlinie ab dem Förderjahr 2026 mit Antragsfrist 1. Oktober 2025 die IB neue, zuständige Bewilligungsbehörde.

Zum konkreten Antragsverfahren informiert die IB unter:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/kulturfoerderung. Hier sind auch die Ansprechpersonen genannt und es finden sich zeitnah die Formulare für die Antragstellung. 

Es werden alle von der Kulturförderrichtlinie umfassten Förderbereiche an die IB übergeben. Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra begrüßt die Vereinbarung: „Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Kunstschaffenden und Kreativen mit einer Vielzahl passgenauer Programme. Dabei sind wir als Land vor allem bestrebt, unsere Förderverfahren so modern, schlank und transparent wie möglich zu gestalten. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist bereits jetzt für einzelne Programme im Kulturbereich zuständig und wird auch die neuen, bislang durch das Landesverwaltungsamt zuverlässig betreuten Förderprogramme erfolgreich administrieren.“

Bisher lag die Zuständigkeit beim Landesverwaltungsamt, das alle bereits laufenden Förderverfahren noch bis zum Ende begleitet. Übergangsweise bleibt das Landesverwaltungsamt damit zuständig für die folgenden Förderungen im Kulturbereich:
- mehrjährige Projekte, die bereits einen Zuwendungsbescheid vom Landesverwaltungsamt über das Förderjahr 2025 hinaus erhalten haben 
- alle institutionellen Förderungen in 2026 
- alle Aufenthaltsstipendien in den Förderbereichen Bildende Kunst, Literatur und Musik in 2026 

Ab 2027 wird die IB auch für die institutionellen Förderungen und die Aufenthaltsstipendien zuständig sein.

Mit dem neuen Verfahren folgt das Land dem Gesetz zur Errichtung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt als rechtlich selbständige Förderbank (IB ErrG) vom 15.12.2021, mit dem Verwaltungsprozesse modernisiert und Förderverfahren optimiert werden sollen. Die IB fungiert bereits als zentrales Förderinstitut des Landes und ist unter anderem spezialisiert auf die Abwicklung von Förderprogrammen in den Bereichen Wirtschaft, Innovation, Bildung, Kultur, Wohnungsbau und Infrastruktur. Die neue Zuständigkeit stärkt die Rolle der IB als zentrale Anlaufstelle für Förderanliegen.

Pressemitteilung der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
 

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