Verbesserte Förderkonditionen für Grünen Wasserstoff
26.06.2025
Mit Blick auf zunehmende ökonomische Herausforderungen beim Hochlauf einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft in Sachsen-Anhalt verstärkt das Energieministerium seine Unterstützung für Unternehmen. Am 26. Juni 2025 starten gleich zwei Förderaufrufe für grünen Wasserstoff im Mitteldeutschen Revier – mit verbesserten Konditionen. Damit wird vor allem den gestiegenen Kosten für die Errichtung von Elektrolyseuren Rechnung getragen, die mit regenerativ erzeugtem Strom klimafreundlichen Wasserstoff erzeugen.
Insgesamt werden in zwei Förderbausteinen 87 Millionen Euro aus dem europäischen Just Transition Fund (Fonds für einen gerechten Übergang – kurz JTF) zur Verfügung gestellt, um Strukturwandel und klimaneutrale Transformation der Industrie in Sachsen-Anhalts Kohleregion voranzubringen. Unterstützt werden Investitionen der heimischen Wirtschaft in Anlagen zur Erzeugung, Speicherung, Transport und Verteilung von grünem Wasserstoff. Förderanträge können bis zum 7. August 2025 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gestellt werden.
Der Förderaufruf „Grüner Wasserstoff. Elektrolyseure“ umfasst 58 Millionen Euro. Unterstützt werden die Errichtung und Anbindung von Elektrolyseuren und Wasserstoffspeichern an Kraftwerksstandorten sowie ehemaligen Braunkohletagebauen im Mitteldeutschen Revier. Im Fokus stehen Unternehmen, die grünen Wasserstoff in energieintensiven Schlüsselindustrien wie etwa der Chemieindustrie nutzen wollen. Bisher durfte der Bau eines Elektrolyseurs mit maximal 650.000 Euro pro Megawatt Leistung bezuschusst werden; jetzt steigt dieser Betrag auf zwei Millionen Euro.
Der Förderaufruf „Sachsen-Anhalt Zukunftsenergien/Grüner Wasserstoff“ ist auf Maßnahmen zur Kopplung der Energiesektoren gerichtet. Mit 29 Millionen Euro werden Anlagen zu Erzeugung, Speicherung, Transport und Verteilung von grünem Wasserstoff gefördert. Auch der Neubau von Wasserstoffleitungen sowie die Umwidmung bestehender Erdgasleitungen sind förderfähig; dies soll eine ganzheitliche Wasserstoffinfrastruktur im Mitteldeutschen Revier ermöglichen. Auch in dieser Richtlinie gibt es verbesserte Konditionen für die Förderung von Elektrolyseurprojekten: Die Obergrenze für das Auswahlkriterium „Fördereffizienz“ wurde deutlich angehoben – von 450.000 Euro je Megawatt Leistung auf nunmehr zwei Millionen Euro.
Beide Programme richten sich an Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in der sachsen-anhaltischen Strukturwandelregion. Dazu gehören der Burgenlandkreis und Saalekreis, die Landkreise Mansfeld-Südharz und Anhalt-Bitterfeld sowie die Stadt Halle (Saale).
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