Denkmalpflege-Bundesprogramm Industriekultur (InKult): Förderaufruf 2026
14.07.2025
Für das Mitteldeutsche Revier Sachsen-Anhalt stehen bis 2038 rund 34 Millionen Euro im Denkmalpflege-Bundesprogramm „Industriekultur“ (InKult) aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen zur Verfügung. Bis zum 31. August 2025 können in der derzeitigen Förderrunde 2026-2029 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) Projektanmeldungen für Vorhaben im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt eingereicht werden.
Rainer Robra, Staatsminister und Minister für Kultur, unterstreicht die Bedeutung des Programms: „Wenige Länder verfügen über ein so reiches, vielfältiges industriekulturelles Erbe wie Sachsen-Anhalt. Das Land gehört zu den traditionsreichsten Industrieregionen Europas, deren Geschichte nicht nur die Identität unseres Landes und die seiner Bürgerinnen und Bürger nachhaltig prägte. Die Landesregierung hält diese Geschichte lebendig, auch um sie an kommende Generationen zu vermitteln. Das Bundesprogramm Industriekultur stellt in diesem Zusammenhang eine wertvolle Unterstützung dar. Ich lade alle potenziellen Antragsteller ein, die Möglichkeiten dieser Förderung zu nutzen.“
Das Programm fördert Maßnahmen an herausragenden Industriegebäuden und -anlagen zur Sicherung, Sanierung, Restaurierung sowie Modernisierung, insbesondere unter den Aspekten der Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Es muss ein starker unmittelbarer oder mittelbarer Bezug zur Braunkohleförderung und Energiegewinnung erkennbar sein.
In Sachsen-Anhalt ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) mit der Umsetzung des Programms beauftragt. Sie wird ein zweistufiges Antragsbearbeitungsverfahren durchführen. Die Projektanmeldung muss bis zum 31. August 2025 bei der der IB eingereicht werden. Nach Prüfung der Förderwürdigkeit werden die Unterlagen mit der Stellungnahme der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt beim Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) eingereicht. Die Förderentscheidung seitens des Bundes ist für Februar 2026 terminiert. Sofern die Prüfung positiv ausgefallen ist, kann in einem zweiten Schritt die Antragstellung erfolgen.
Weiterführende Informationen sowie die Antragsformulare können der Website https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/inkult entnommen werden.
Pressemitteilung der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
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