Aktuell geltende Corona-Regeln für Besucher der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
01.04.2022
Die am 3. April 2022 in Kraft tretende 17. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt definiert die möglichen Lockerungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes. Hiernach sind niedrigschwellige Schutzmaßnahmen für Sachsen-Anhalt möglich. Aufgrund der hohen Inzidenzen halten wir zunächst unsere bisherigen Regelungen aufrecht. Über Lockerungen entscheiden wir je nach Entwicklung der Inzidenzlage. Wir setzen auf Ihr Verständnis für die folgenden weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen:
Für Gesprächstermine in der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gilt die 3G-Regel. Das heißt, Besucher müssen vollständig geimpft oder genesen sein bzw. ein negatives Testzertifikat vorweisen. Der Nachweis ist am Empfang bzw. beim Kundenberater zu erbringen. Termine sind grundsätzlich vorab telefonisch zu vereinbaren. Im Gebäude ist eine FFP2-Maske zu tragen.
Unser Kundencenter bietet auch virtuelle Beratungen an. Wenden Sie sich hierzu an die kostenfreie Hotline 0800 56 007 57.
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