Hotline (kostenfrei)

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des privaten Rechts
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts (Landkreise, Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich Zweckverbände) 

Was wird gefördert?

  • Management einer LAG
  • Betreiben einer LAG
  • Sensibilisierung der Bevölkerung

Ihre Vorteile

  • Förderung von 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Das LAG-Management kann sowohl über eigenes Personal als auch über die Vergabe eines Dienstleistungsauftrags durchgeführt werden

Was Sie beachten sollten

  • Im Rahmen eines öffentlichen Wettbewerbsverfahrens des Landes Sachsen-Anhalt muss die Genehmigung der LES und damit der LAG für die Förderperiode 2021 bis 2027 erfolgt sein
  • Ein LAG-Management hat ein Gebiet von mehr als 30 000 Einwohnern zu betreuen
  • Zur sachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben des LAG-Managements hat das Management mindestens aus zwei Personen (2 Vollzeitäquivalente) zu bestehen, das heißt einem qualifizierten Manager und einem Verwaltungsassistenten beziehungsweise technischen Mitarbeiter (Mindestansatz)
  • Werden die Leistungen des LAG-Managements als Dienstleistungsauftrag vergeben,
    • hat der Nachweis zu erfolgen, dass beim Dienstleister die vorgeschriebenen personellen Ressourcen zur ausschließlichen Unterstützung der jeweiligen LAG vorhanden sind
    • ist das Vergaberecht einzuhalten