juristische Personen des öffentlichen Rechts (Landkreise, Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich Zweckverbände)
Was wird gefördert?
Management einer LAG
Betreiben einer LAG
Sensibilisierung der Bevölkerung
Ihre Vorteile
Förderung von 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Das LAG-Management kann sowohl über eigenes Personal als auch über die Vergabe eines Dienstleistungsauftrags durchgeführt werden
Was Sie beachten sollten
Im Rahmen eines öffentlichen Wettbewerbsverfahrens des Landes Sachsen-Anhalt muss die Genehmigung der LES und damit der LAG für die Förderperiode 2021 bis 2027 erfolgt sein
Ein LAG-Management hat ein Gebiet von mehr als 30 000 Einwohnern zu betreuen
Zur sachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben des LAG-Managements hat das Management mindestens aus zwei Personen (2 Vollzeitäquivalente) zu bestehen, das heißt einem qualifizierten Manager und einem Verwaltungsassistenten beziehungsweise technischen Mitarbeiter (Mindestansatz)
Werden die Leistungen des LAG-Managements als Dienstleistungsauftrag vergeben,
hat der Nachweis zu erfolgen, dass beim Dienstleister die vorgeschriebenen personellen Ressourcen zur ausschließlichen Unterstützung der jeweiligen LAG vorhanden sind