Nutzungsbedingungen für das Online-Antragsportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
(Stand: März 2023)
§ 1
Leistungsangebot; Beteiligte
(1) Das Online-Antragsportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (nachfolgend „Portal“) ist ein Kommunikationssystem für Förderprogramme/Produkte, die dort in dem angebotenen Umfang von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (nachfolgend „IB“) bereitgestellt werden. Die im Portal angebotenen Dienste können für die jeweiligen Förderprogramme/Produkte auf bestimmte Abschnitte des Verfahrens beschränkt sein (z. B. nur für die Antragstellung bis zur Bewilligung der Förderung).
(2) Als Nutzer im Sinne dieser Bedingungen gelten nur natürliche Personen, die sich mit ihren persönlichen Daten als Ansprechpartner im Portal registrieren und die im eigenen Namen oder als Vertreter für eine juristische Person oder für eine Personengesellschaft handeln.
§ 2
Geltungsbereich
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle im Portal derzeit und künftig angebotenen Dienste. Sie betreffen das Nutzungsverhältnis zwischen dem Nutzer und der IB als Betreiber des Portals.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers sowie Abänderungen der Nutzungsbedingungen für das Portal durch den Nutzer finden keine Anwendung.
(3) Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 3
Änderungen
(1) Die IB behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen des Portals vorzunehmen, sofern die Änderungen oder Ergänzungen unter Berücksichtigung der Interessen der IB für den Nutzer zumutbar sind.
(2) Die IB behält sich weiterhin vor, diese Nutzungsbedingungen aus sachlichem Grund, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Änderungen, Weiterentwicklungen oder anderen gleichwertigen Gründen, zu ändern. Änderungen werden dem Nutzer über das Portal mit einem entsprechenden Hinweis mitgeteilt. Mit der weiteren Nutzung des Portals akzeptiert der Nutzer die geänderten Bedingungen. Sofern der Nutzer die Änderungen ablehnt, muss er diesen in Textform gegenüber der IB widersprechen. Die IB behält sich bei Widerspruch vor, den weiteren Zugang des Nutzers zu sperren.
§ 4
Nutzungsverhältnis
(1) Die Nutzung der im Portal angebotenen Dienste ist erst nach erfolgreicher Registrierung des Nutzers möglich. Die IB behält sich das Recht vor, im Falle von unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Nutzers, ihm den Zugang und die Verwendung des Portals zu verweigern; dies gilt auch bei Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder dem begründeten Verdacht eines solchen Verstoßes.
(2) Das Nutzungsverhältnis zwischen der IB und dem Nutzer kommt durch Annahme dieser Nutzungsbedingungen (Anklicken der betreffenden Erklärung im Portal) durch den Nutzer zustande. Die Annahme ist Voraussetzung für die erfolgreiche Registrierung im Portal.
(3) Das Nutzungsverhältnis kann jederzeit durch den Nutzer beendet werden. Hierzu ist eine darauf gerichtete Willenserklärung abzugeben, die entweder im Portal durch Deaktivierung des Zugangs ausgedrückt wird oder schriftlich auf dem Postweg an die IB zu richten ist.
(4) Mit der Registrierung als Nutzer des Portals erhält dieser von der IB ein persönliches Zugangsrecht für das Portal. Das Zugangsrecht gilt nur für den Nutzer und ist nicht übertragbar. Sofern der Nutzer nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter für eine juristische Person oder für eine Personengesellschaft handelt, behält sich die IB vor, einen schriftlichen Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Auszug aus dem Handelsregister, Vollmacht) zu verlangen.
(5) Das Recht der IB und des Nutzers zur Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6) Nach dem Ende des Nutzungsverhältnisses stehen dem Nutzer die Funktionen des Portals, einschließlich Informationen und Dokumenten, nicht mehr zur Verfügung. Jeder Nutzer ist daher verpflichtet, alle relevanten Informationen und Dokumente auf eigenen Speichermedien rechtzeitig vor dem Ende des Nutzungsverhältnisses zu sichern.
§ 5
Rechte und Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer erhält mit Beginn des Nutzungsverhältnisses das Recht, auf das Portal mittels Internet zuzugreifen und dessen Funktionalitäten gemäß den Nutzungsbedingungen zu nutzen. Die IB kann Erklärungen, Mitteilungen und Hinweise über das Portal an den Nutzer übermitteln; insofern eröffnet der Nutzer einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente von der IB an ihn (§ 3a Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes – VwVfG; dies gilt nur bei Anträgen, die im Zuge eines Verfahrens nach dem VwVfG gestellt werden, insbesondere bei staatlichen Zuschüssen).
(2) Der Nutzer erwirbt außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung des Portals keinerlei Rechte. Aus der Registrierung als Nutzer für dieses Portal ergibt sich keine Vollmacht oder sonstige Vertretungsberechtigung für Erklärungen und Angaben, die außerhalb dieses Portals, insbesondere in schriftlicher Form an die IB übermittelt werden.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, seine persönlichen Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren. Dieses betrifft auch die Speicherung dieser Daten im Browser. Stellt der Nutzer den Verlust/Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder sonstige nicht autorisierte Nutzung seiner persönlichen Zugangsdaten fest, muss er die IB hierüber unverzüglich unterrichten und seine Zugangsdaten ändern. Der Nutzer ist verpflichtet, die übermittelten Informationen und Dokumente unverzüglich auf den richtigen Empfänger zu prüfen. Sollten Informationen oder Dokumente nicht für den Nutzer bestimmt sein, hat er dieses unverzüglich der IB anzuzeigen.
(4) Der Nutzer ist verpflichtet, die rechtlichen Vorschriften einzuhalten und Angebote und Dienste des Portals nicht zu rechtswidrigen oder missbräuchlichen Zwecken zu gebrauchen.
(5) Die Angebote und Dienste des Portals dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken gebraucht werden. Verboten ist insbesondere das massenhafte, unaufgeforderte Versenden von Inhalten (Spamming). Gleiches gilt für Handlungen des Nutzers, die geeignet sind, die Angebote und Dienste des Portals zu beeinträchtigen oder funktionsuntauglich zu machen.
§ 6
Zugriff und Verfügbarkeit des Portals
(1) Der Internetzugang und das Kommunikationsequipment sind nicht Bestandteile dieser Nutzungsbedingungen.
(2) Die IB darf den elektronischen Zugang zum Portal für den Nutzer sperren, insbesondere
- wenn sie berechtigt ist, das Nutzungsverhältnis aus wichtigem Grund zu beenden,
- der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der persönlichen Zugangsdaten besteht oder
- sachliche Gründe, die in der Person des Nutzers begründet sind, dies rechtfertigen.
Die IB wird den Nutzer unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrichten.
(3) Die IB ist berechtigt, die Einrichtung des Portals jederzeit dem jeweiligen Stand der Technik und den rechtlichen Erfordernissen anzupassen.
§ 7
Funktionsstörungen
(1) Aufgrund der Struktur des Internets hat die IB keinen Einfluss auf die Datenübertragung im Internet und übernimmt keine Verantwortung für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen Dritter. Störungen aufgrund höherer Gewalt hat die IB nicht zu vertreten.
(2) Die IB kann die Nutzung des Portals sperren oder den Zugang beschränken, wenn das Portal oder seine Einrichtungen technisch überlastet oder gestört sind bzw. eine solche Überlastung oder Störung einzutreten droht. In diesem Falle ist die IB bemüht, die vollständige Funktionsfähigkeit des Portals umgehend wiederherzustellen.
(3) Aufgrund von Wartungsarbeiten am System kann die Funktionsfähigkeit des Portals kurzzeitig eingeschränkt sein oder nicht zur Verfügung stehen.
§ 8
Haftung
Hat der Nutzer seine Sorgfaltspflichten nach § 5 Absatz (3) dieser Nutzungsbedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt er den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Nutzers kann insbesondere vorliegen, wenn er
- den Verlust/Diebstahl oder die missbräuchliche Nutzung der persönlichen Zugangsdaten dem Land Sachsen-Anhalt nicht unverzüglich anzeigt, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat,
- eine falsche Zuordnung von Information für andere Adressaten nicht unverzüglich anzeigt, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat,
- seine persönlichen Zugangsdaten zum Portal gespeichert oder anderen Personen mitgeteilt bzw. zugänglich gemacht hat.