Wer wird gefördert?
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Regionale Träger, die Qualifizierungsmaßnahmen für Existenzgründer organisieren und steuern
Was wird gefördert?
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Personalausgaben (projektbezogen, pauschal auf Basis Zuwendungsrechtsergänzungserlass)
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Indirekte Ausgaben für Projektleitung und Organisation der Maßnahmen (Pauschalsatz)
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Ausgaben für Qualifizierungsmodule in der Vorgründungsphase (max. 60 Stunden) und nach der Gründung (max. 200 Stunden) max. bis zur Höhe einer vergleichbaren Bundesförderung
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Hilfen zur Existenzgründung (max. 110 Euro je acht absolvierter Qualifizierungsstunden für Qualifizierungsmodule nach der Gründung), Auszahlung durch Maßnahmeträger
- Zuwendung: max. 2.750 Euro je Gründer bei Teilnahme an der Nachgründungsqualifizierung

Ihre Vorteile
- Zuschuss für Personalausgaben: bis zu 90 Prozent
- Zuschuss für projektbezogene indirekte Ausgaben: 90 Prozent von 15 Prozent der Bemessungsgrundlage für förderfähige Personalausgaben
- Zuschuss für Qualifizierungsausgaben: 100 Prozent

Was Sie beachten sollten
- Neu: Der Antragstellung ist ein Auswahlverfahren vorgeschaltet, in welchem eine Selbsteinschätzung zu den Projektauswahlkriterien vorzunehmen ist
- Eignung zur Durchführung einer Maßnahme zur regionalen Steuerung der Qualifizierungsleistungen ist nachzuweisen
- Qualifizierungsmaßnahmen werden entsprechend dem regionalen Bedarf durchgeführt
- Auswahl der teilnehmenden Existenzgründerinnen und Existenzgründer erfolgt durch den Maßnahmeträger
- Aufgabe Maßnahmeträger: Erstellung individueller Qualifizierungskonzepte für die Existenzgründenden zur Vermittlung von Kenntnissen zur Gründung und Führung eines Unternehmens unter Beachtung der wählbaren Qualifizierungsmodule
- Maßnahmeträger und Existenzgründende schließen nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen vor Beginn der Qualifizierung einen Vertrag ab