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Wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

  • Personalausgaben (projektbezogen, pauschal auf Basis Zuwendungsrechtsergänzungserlass)

  • Indirekte Ausgaben für Projektleitung und Organisation der Maßnahmen (Pauschalsatz)

  • Ausgaben für Qualifizierungsmodule in der Vorgründungsphase (max. 60 Stunden) und nach der Gründung (max. 200 Stunden) max. bis zur Höhe einer vergleichbaren Bundesförderung

  • Hilfen zur Existenzgründung (max. 110 Euro je acht absolvierter Qualifizierungsstunden für Qualifizierungsmodule nach der Gründung), Auszahlung durch Maßnahmeträger

  • Zuwendung: max. 2.750 Euro je Gründer bei Teilnahme an der Nachgründungsqualifizierung

     

     

Ihre Vorteile

  • Zuschuss für Personalausgaben: bis zu 90 Prozent
  • Zuschuss für projektbezogene indirekte Ausgaben: 90 Prozent von 15 Prozent der Bemessungsgrundlage für förderfähige Personalausgaben
  • Zuschuss für  Qualifizierungsausgaben: 100 Prozent

Was Sie beachten sollten

  • Neu: Der Antragstellung ist ein Auswahlverfahren vorgeschaltet, in welchem eine Selbsteinschätzung zu den Projektauswahlkriterien vorzunehmen ist
  • Eignung zur Durchführung einer Maßnahme zur regionalen Steuerung der Qualifizierungsleistungen ist nachzuweisen
  • Qualifizierungsmaßnahmen werden entsprechend dem regionalen Bedarf durchgeführt
  • Auswahl der teilnehmenden Existenzgründerinnen und Existenzgründer erfolgt durch den Maßnahmeträger
  • Aufgabe Maßnahmeträger: Erstellung individueller Qualifizierungskonzepte für die Existenzgründenden zur Vermittlung von Kenntnissen zur Gründung und Führung eines Unternehmens unter Beachtung der wählbaren Qualifizierungsmodule
  • Maßnahmeträger und Existenzgründende schließen nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen vor Beginn der Qualifizierung einen Vertrag ab