Unternehmen, die ein Vorhaben im Sinne dieser Förderung durchführen
Was wird gefördert?
Investitionen in den Umbau, Erweiterungsbau und die Modernisierung von Pflegeplätzen und Wohnangebote gemäß Wohn- und Teilhabegesetz
Ausstattungsinvestitionen für diese Einrichtungen
Ihre Vorteile
Zuschuss von bis zu 90 % der Gesamtausgaben
Was Sie beachten sollten
Orientierungsanträge: diese sind für die Prüfung der Förderwürdigkeit vor Antragstellung einzureichen. Das Formular finden Sie im Download-Bereich.
Dingliche Sicherstellung: Diese erfolgt bei baulichen Maßnahmen mit Zuwendungen über 1 Mio. Euro für etwaige Erstattungsansprüche des Landes, vorzugsweise als Grundschuld auf der Liegenschaft, auf der sich das zu fördernde Objekt befindet.
Zweckbindung: bei baulichen Maßnahmen 15 Jahre, im Übrigen 5 Jahre.
Die durch die Maßnahme entstandenen Ausgaben dürfen nicht auf Dritte umgelegt und nicht bei der Bildung von Pflegesätzen oder Mieten einkalkuliert werden.