Hotline (kostenfrei)

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen, die ein Vorhaben im Sinne dieser Förderung durchführen

Was wird gefördert?

  • Investitionen in den Umbau, Erweiterungsbau und die Modernisierung von Pflegeplätzen und Wohnangebote gemäß Wohn- und Teilhabegesetz
  • Ausstattungsinvestitionen für diese Einrichtungen

Ihre Vorteile

  • Zuschuss von bis zu 90 % der Gesamtausgaben

Was Sie beachten sollten

  • Orientierungsanträge: diese sind für die Prüfung der Förderwürdigkeit vor Antragstellung einzureichen. Das Formular finden Sie im Download-Bereich.
  • Dingliche Sicherstellung: Diese erfolgt bei baulichen Maßnahmen mit Zuwendungen über 1 Mio. Euro für etwaige Erstattungsansprüche des Landes, vorzugsweise als Grundschuld auf der Liegenschaft, auf der sich das zu fördernde Objekt befindet.
  • Zweckbindung: bei baulichen Maßnahmen 15 Jahre, im Übrigen 5 Jahre. 
  • Die durch die Maßnahme entstandenen Ausgaben dürfen nicht auf Dritte umgelegt und nicht bei der Bildung von Pflegesätzen oder Mieten einkalkuliert werden.