Hotline (kostenfrei)

Wichtige Information zur Corona-Novemberhilfe

07.12.2020

Seit Kurzem kann die sogenannte Novemberhilfe beantragt werden. Betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen erhalten vom Bund Hilfen in Form von Zuschüssen über 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns.

Anträge erfolgen voll elektronisch über die Bundes-Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Wichtig: Der Direktantrag auf Novemberhilfe kann nur einmal gestellt werden. Eine nachträgliche Änderung des Antrags nach dem Absenden ist über das digitale Antragssystem derzeit noch nicht möglich. Voraussichtlich ab Mitte Dezember können Änderungen online angezeigt und ab Mitte Januar Änderungsanträge gestellt werden. 

Bitte beachten Sie dabei: Zum jetzigen Zeitpunkt werden nur Abschlagszahlungen auf die Novemberhilfe geleistet, vorbehaltlich einer anschließenden Prüfung der Anträge. Die Investitionsbank kann daher derzeit zu gestellten Anträgen weder Auskünfte erteilen, noch Änderungen vornehmen.