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Anträge für die Überbrückungshilfe II können ab sofort gestellt werden

23.10.2020

Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm des Bundes. Den Unternehmen werden nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten als Billigkeitsleistung gewährt. Das bedeutet, je höher der Umsatzrückgang im Antragsmonat war, desto mehr werden von den Fixkosten erstattet.

Die Antragstellung für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) ist nicht mehr möglich. Änderungsanträge können bis einschließlich 30. November 2020 gestellt werden.

Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020

WICHTIG: Die Antragstellung für dieses Bundesprogramm ist nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer möglich und erfolgt in einem vollständig digitalisiertem Verfahren.

Mehr Informationen hierzu: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

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