Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bietet Darlehen zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums an.
Das Wohneigentumsprogramm dient der langfristigen Finanzierung des Baus oder Erwerbs von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Sachsen-Anhalt. Es stellt eine Ergänzung zur Hausbank- und/oder Bausparfinanzierung dar.
Privatpersonen, die durch Bau oder Kauf selbstgenutztes Wohneigentum erwerben.
Gefördert werden nur Objekte innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt.
beim Bau:
- Kosten des Baugrundstückes
- Baukosten einschließlich Baunebenkosten
- Kosten der Außenanlage
beim Erwerb:
- Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten und Kosten für anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen
Von der Förderung ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. die Nachfinanzierung von bereits abgeschlossenen Vorhaben.
a) Es sollten grundsätzlich mindestens 40 % der veranschlagten, angemessenen Gesamtkosten durch ein Kapitalmarkt- und/oder Bauspardarlehen finanziert werden. Wird dieser Ansatz unterschritten, ist eine entsprechende Stellungnahme der Hausbank vorzulegen.
b) Die Kosten des Vorhabens müssen in einem angemessenen Rahmen liegen und so bemessen sein, dass die daraus entstehenden Belastungen, insbesondere der Kapitaldienst und die Bewirtschaftungskosten, durch das Einkommen des Antragstellers auf Dauer gedeckt werden können.
c) Die Erbringung eines Eigenanteils von mindestens 10 %, davon 5 % Barmittel, der veranschlagten, angemessenen Gesamtkosten wird vorausgesetzt.
d) Das IB-Wohneigentumsdarlehen ist grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite, Zulagen, Zuschüsse u. a. auch der KfW) kombinierbar.
max. Darlehenssumme: 100.000 EUR
Darlehensmindestbetrag: 20.000 EUR
a) Laufzeit, Zinssatz und Auszahlung
Die Darlehenslaufzeit beträgt maximal 30 Jahre bei bis zu einem Tilgungsfreijahr.
Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Zinssatz des Programms zugesagt. Sofern am Eingangstag des vollständigen Antrages bei der IB ein günstigerer Programmzinssatz galt, kommt dieser günstigere Zinssatz zur Anwendung.
Der Zinssatz wird für die Dauer von 10 Jahren ab Darlehenszusage festgeschrieben.
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt zu 100%.
Abruffrist des Darlehens: 12 Monate nach Zusage
b) Tilgung, Zinszahlung und Besicherung
Die Tilgung erfolgt nach Ablauf des Tilgungsfreijahres, gerechnet ab Darlehenszusage, in monatlichen Annuitäten. Während des Tilgungsfreijahres sind lediglich die Zinsen auf ausgezahlte Darlehensbeträge zu leisten. Während der Zinsbindungsfrist ist eine vorzeitige Tilgung ausgeschlossen.
Das Darlehen ist grundpfandrechtlich zu sichern. Da das IB-Wohneigentumsdarlehen in der Regel für Finanzierungen im nachrangigen Beleihungsraum vergeben wird, kann eine Absicherung durch nachstellige Grundschulden erfolgen.
c) Bereitstellungsprovision
Es wird eine Bereitstellungsprovision von 0,25% p.M., beginnend 2 Monate nach Unterzeichnung des Vertrages seitens der IB (Datum der Unterschrift) für noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge erhoben.
Der Antrag ist auf vorgegebenem Vordruck vor Beginn desVorhabens, spätestens jedoch unmittelbar nach Abschlussdes notariellen Kaufvertrages bei der IB zu stellen.Antragsformulare können über das Internet unter www.ib-sachsen-anhalt.de abgerufen werden.
Die Prüfung des Verwendungsnachweises obliegt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
14.06.2019