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Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe gestartet

17.02.2021

Anträge für die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe sind seit Kurzem über den Bund möglich. Unternehmen und Soloselbständige, die von der Corona-Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung erhalten. Die Antragstellung erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Weitere Infos zur Neustarthilfe: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/02/20210216-die-neustarthilfe-startet-antraege-koennen-ab-heute-gestellt-werden.html 
und zur Überbrückungshilfe III: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/02/20210210-antragstellung-fuer-ueberbrueckungshilfe-lll-ist-gestartet.html