CLLD Projekte-ESF+
Die Förderung zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien aus dem Europäischen Sozialfonds Plus
Dieses Programm unterstützt die Umsetzung von Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung.
Hinweis: Es können nur Projekte unterstützt werden, die erfolgreich am Auswahlverfahren teilgenommen haben. Das Auswahlverfahren erfolgt durch die örtlich zuständigen Lokalen Aktionsgruppen. Alle Projektinteressierten sind daher aufgefordert, sich zur Beteiligung am Auswahlverfahren zuerst an ihre Lokale Aktionsgruppe zu wenden.
Hinweis: Bitte stellen Sie den Antrag für das Förderprogramm über das IB-Kundenportal.
Im Bereich „Downloads“ stellen wir Ihnen die mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen zur Verfügung. Diese sind bei der Online-Antragstellung im IB-Kundenportal hochzuladen.
Bitte beachten Sie, dass Auszahlungsanträge über das IB-Kundenportal einzureichen sind.
Wer wird gefördert?
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- juristische Personen des privaten Rechts
- Personengesellschaften des privaten Rechts
- Einzelunternehmen
Was wird gefördert?
- Personalausgaben und Sachausgaben i. V. m. den nachfolgenden Förderschwerpunkten:
- Entwicklung und Unterstützung von regionalen und kommunalen Willkommenskulturen
- Vorhaben zur Bewältigung sozialer Folgen des demografischen und strukturellen Wandels
- Lokale arbeitsmarktorientierte Mikrovorhaben (z. B. für den Abbau von Bildungs- und Qualifikationsmängeln, für die Arbeitsmarktintegration
- Kooperationen und Vorhaben zwischen allgemeinbildenden Schulen und regional angesiedelten Unternehmen zur Berufsorientierung und –vorbereitung
- Bildung für Umwelt, Naturschutz und Nachhaltigkeit
- Vorhaben zur kulturellen Bildung in allen Altersgruppen
Darauf müssen Sie achten:
- Für Vorhaben bis 200.000,00 Euro Gesamtkosten: Pauschalfinanzierung mit Ausnahme der Fahrtkosten
- Für Vorhaben ab 200.000,00 Euro Gesamtkosten: Pauschalfinanzierung der Personalausgaben
- Es können nur Projekte unterstützt werden, die erfolgreich am Auswahlverfahren der örtlich zuständigen Lokalen Aktionsgruppe teilgenommen haben
- Vergabeprüfung: Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen.
Mehr Informationen zur Vergabeprüfung für
Downloads
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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Ihr Ansprechpartner
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Gefördert durch:
