GRW Unternehmensförderung
Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

Unternehmen ausbauen, Arbeitsplätze schaffen, … Wachstum verlangt Investitionen. GRW-Zuschüsse unterstützen Unternehmer.
Seit dem 1. Januar 2023 gelten in Sachsen-Anhalt transparente Projektauswahlkriterien, die im Mai 2025 angepasst wurden, zur Bewertung vorliegender und neu eingereichter Anträge. Auf Grundlage dieser Bewertung wird das besondere Landesinteresse definiert und eine Rangfolge der Anträge festgelegt. Der Stichtag für das Auswahlverfahren 2025 wurde auf den 31. August 2025 festgelegt.
An dem Auswahlverfahren 2025 können nur bewilligungsreife Anträge teilnehmen. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Projektauswahlkriterien.
Die Anlage 1 zum Auszahlungsantrag Sachkostenzuschuss "Zahlenmäßiger Nachweis" senden Sie bitte als Excel-Datei per Mail an AuszahlungGeWi@ib-lsa.de. Die Einreichung per Post in ausgedruckter Form sowie eine Umwandlung in das PDF-Format sind nicht erforderlich.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Was wird gefördert?
- Förderfähige Sachanlageinvestitionen im Zusammenhang mit der Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen für eine Vorhabenslaufzeit von maximal 36 Monaten.
- Alternativ unter bestimmten Voraussetzungen Lohnkosten für neu geschaffene Dauerarbeitsplätze während eines Zeitraumes von zwei Jahren (im Bereich der Bruttolohnkosten von mindestens 36.000 Euro bis höchstens 80.000 Euro je Dauerarbeitsplatz pro Jahr zuzüglich Arbeitgeberanteil an den gesetzlichen Sozialabgaben).
Darauf müssen Sie achten:
- Die Förderung erfolgt im Rahmen der für Sachsen-Anhalt festgelegten Subventionswertobergrenzen. Weitere Subventionen für das Vorhaben (z. B. Inanspruchnahme öffentlicher Darlehen, Beteiligungen oder Bürgschaften) werden angerechnet.
- Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Antrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingegangen ist
Bitte beachten Sie die Richtlinie und das Merkblatt
So Funktioniert's
Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in seiner jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den erlassenen Landesregelungen.
- förderfähige Sachanlageinvestitionen im Zusammenhang mit der Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen für eine Vorhabenslaufzeit von maximal drei Jahren
- alternativ unter bestimmten Voraussetzungen Lohnkosten für Arbeitsplätze während eines Zeitraumes von zwei Jahren (im Bereich der Bruttolohnkosten von mindestens 36.000 Euro bis höchstens 80.000 Euro je Dauerarbeitsplatz pro Jahr zuzüglich Arbeitgeberanteil an den gesetzlichen Sozialabgaben)
- Betriebsstätten (selbständig oder unselbständig) der gewerblichen Wirtschaft im Land Sachsen-Anhalt mit überwiegender Geschäftstätigkeit gemäß den in der Positivliste aufgeführten Gütern oder Leistungen bzw. mit überwiegend überregionalem Absatz (mehr als 50 % des Umsatzes erfolgt durch einen Absatz außerhalb eines Radius von 50 km vom Sitz der Betriebsstätte), die gem. den erlassenen Landesregelungen förderfähig sind.
- Eine Förderung im Tourismusbereich kommt nur in Betracht, wenn das Vorhaben im besonderen Landesin-teresse steht und mit den Vorhaben grundsätzlich die Herstellung der Barrierefreiheit im touristischen Angebot unterstützt wird. Zur Überprüfung des Landesinteresses ist die Einreichung eines touristischen Konzepts erforderlich, aus dem die überregionale Bedeutung des Vorhabens hervorgeht.
- Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen bei Vorhaben mit einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro
- Dabei können pro geschaffenem Dauerarbeitsplatz bis zu 750.000 Euro und pro gesichertem Dauerarbeitsplatz bis zu 500.000 Euro förderfähigem Investitionsvolumen gefördert werden
- Bei der sachkostenbezogenen Förderung werden Arbeitsplätze, die durch Leiharbeiter, durch Mitarbeiter mit Werkverträgen oder durch geringfügig Beschäftigte bis 450 Euro Monatseinkommen besetzt werden, bei der Bestimmung der förderfähigen Investitionskosten nicht berücksichtigt. Ein Ausbildungsplatz wird wie ein Dauerarbeitsplatz betrachtet.
- Bei einer lohnkostenbezogenen Förderung ist eine Folgeförderung erst möglich, soweit die geförderten Arbeitsplätze der vorangegangenen Förderung vollständig besetzt sind.
- Mindestens 25 % der förderfähigen Finanzierungskosten müssen beihilfefrei, z.B. durch Eigenmittel oder Hausbankdarlehen, erbracht werden. Bei Nichteinhaltung verringert sich der Zuschuss.
In Sachsen-Anhalt werden bei der Förderung folgende Subventionswertobergrenzen festgelegt:
- für Betriebsstätten von kleinen Unternehmen i.d.R. 35 %
- für Betriebsstätten von mittleren Unternehmen i.d.R. 25 %
- für sonstige Betriebsstätten i.d.R. 15 %
des förderfähigen Investitionsvolumens.
Anträge sind bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg (Bewilligungsstelle) einzureichen. Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Antrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingegangen ist.
Downloads
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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Wir sind für Sie da!
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