GRW Unternehmensförderung

Innovationscluster


Seit dem 1. Januar 2023 gelten in Sachsen-Anhalt transparente Projektauswahlkriterien, die im Mai 2025 angepasst wurden, zur Bewertung vorliegender und neu eingereichter Anträge. Auf Grundlage dieser Bewertung wird das besondere Landesinteresse definiert und eine Rangfolge der Anträge festgelegt. Der Stichtag für das Auswahlverfahren 2025 wurde auf den 31. August 2025 festgelegt.

An dem Auswahlverfahren 2025 können nur bewilligungsreife Anträge teilnehmen. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Projektauswahlkriterien.


Wer wird gefördert?

  • Juristische Personen, die den Innovationscluster als Träger betreibt (Clusterorganisation)
    • Träger sind Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von mindestens drei Partnern, davon mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie z.B. wirtschaftsnahe Einrichtungen, regionale Akteure mit dem Ziel, Innovationscluster aufzubauen und umzusetzen

Was wird gefördert?

  • Die beim Träger anfallenden Kosten für Investitionen, materielle und immaterielle Vermögenswerte für den Auf- und Ausbau des Innovationsclusters sowie
  • Kosten für Personal und Verwaltung (einschließlich Gemeinkosten – Betriebskosten)
  • Betriebskosten können geltend gemacht werden, sofern sie für folgende Aktivitäten/ Maßnahmen anfallen:
    • Betreuung des Innovationsclusters
    • Werbemaßnahmen
    • Verwaltung der Einrichtung des Innovationsclusters
    • Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen zur Förderung des Wissensaustauschs; Vernetzung und transnationale Zusammenarbeit

Darauf müssen Sie achten:

  • Betriebliche Aufwendungen beteiligter Partner sind nicht förderfähig
  • Diskriminierungsfreier Zugang von weiteren Partnern ist sicherzustellen
  • Räumlichkeiten, Anlagen, Tätigkeiten des Clusters müssen mehreren Nutzern offenstehen
  • Zugang muss zu transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen gewährt werden
  • Beteiligte Unternehmen und Nutzer zahlen Entgelte für die Nutzung der Anlagen und Beteiligung an Tätigkeiten des Innovationsclusters (diese müssen dem Marktpreis entsprechen bzw. die Kosten widerspiegeln)
  • Bitte beachten Sie die Richtlinie und den Koordinierungsrahmen.

Downloads

www.
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Datenschutzhinweise auf www.ib-sachsen-anhalt.de
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GRW Koordinierungsrahmen
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GRW Landesregelungen
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GRW Projektauswahlkriterien
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GRW Checkliste Innovationscluster
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GRW Infra Antrag
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GRW INFRA Anlage 1 zum Antrag AN-9-156
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Erklärung Vorförderungen AN-9-127
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Erklärung zur Vergabe von Aufträgen AN-4-001
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Erklärung Einordnung öffentlicher Auftraggeber AN-4-004
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Finanzierungsbestätigung Zuschüsse EX-0-005
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Erhebungsbogen zum wirtschaftlich Berechtigten/ wirtschaftlichen Eigentümer LP-0-005
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Dokumentation der Vertretungsberechtigung VO-0-004
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Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten / Unternehmen AN-2-001
pdf
Datei
Erklärung zur Einhaltung des Besserstellungsverbotes (Plausibilitätsprüfung) SO-0-017
pdf
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Anlage zur Erklärung zur Einhaltung des Besserstellungsverbotes (Plausibilitätsprüfung) SO-1-017
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Datei
Erklärung Eigenleistungen AN-9-119
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Erklärung Finanzierungskosten AN-9-120
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Datei
Erklärung der zuständigen Behörden AN-9-055
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Datei
Liste Ansprechpartner Behörden
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Datei
Erklärung zu fachbehördlichen Genehmigungen (Baurecht) AN-9-137
pdf
Datei
GRW Infra Auszahlungsantrag AU-0-089
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Datei
Anlage Auszahlungsantrag Einzelübersicht Sachkosten
xlsx
Datei
GRW Infra Auszahlungsantrag Einzelübersicht Personalausgaben
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Datei
GRW Infra Verwendungsnachweis VN-0-074
zip
Datei
GRW Infra Verwendungsnachweis Anlage Erneute Beantragung Förderfähigkeit
pdf
Datei
Bestätigung zur Vergabe von Aufträgen VN-1-001

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

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