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Förderung der Fahrerlaubniserweiterung
Dieses Programm bietet finanzielle Unterstützung für die Fahrerlaubniserweiterung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und freiwilligen Helfern des Katastrophenschutzes in Sachsen-Anhalt.
Gemeinden können bis zum Stichtag (lt. Erlass) nur den Antrag auf eine Fahrerlaubnis stellen, untere Katastrophenschutzbehörden zwei. Bitte stellen Sie für weitere Fahrerlaubnisse einen weiteren Antrag.
Die Antragstellung ist online über das IB-Kundenportal möglich.
Wer wird gefördert?
- Gemeinden in Sachsen-Anhalt als Träger der freiwilligen Feuerwehren
Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der unteren Katastrophenschutzbehörden
Was wird gefördert?
- Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C/CE (als Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse von B/BE oder C1/C1E auf C/CE)
- Für freiwillige Helfer des Katastrophenschutzes ist auch der Erwerb einer Fahrerlaubniserweiterung auf Klasse C1/C1E förderfähig
Zuschuss von 1.750 Euro pro Fahrerlaubniserweiterung
Darauf müssen Sie achten:
- Die Fahrerlaubnis der Klasse B/BE oder C1/C1E ist bereits vorhanden
- Die Ausbildung zum Maschinisten und die Übertragung der Funktion Maschinist erfolgen spätestens nach Erwerb der Fahrerlaubniserweiterung
- Für Mitglieder im Katastrophenschutz reicht es, wenn die Fahrerlaubnis der Klasse B/BE bereits vorhanden ist, sofern die Fahrerlaubnis der Klasse C1/C1E erworben werden soll
Eine vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr bzw. des Katastrophenschutzes in Sachsen-Anhalt ist erst nach 5 Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubniserweiterung förderunschädlich
Downloads
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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Wir sind für Sie da!
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