Sachsen-Anhalt INVESTIERT
Zuschussprogramm für kleine und mittlere Unternehmen
Der aktuelle Förderaufruf endete am 20. Oktober 2025, ein Einreichen von Anträgen ist derzeit nicht möglich. Sobald ein neuer Förderaufruf veröffentlicht ist, informieren wir Sie auf dieser Seite und in unserem Newsletter.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Auszahlungsanträge nach Bewilligung über das IB-Kundenportal einzureichen sind.
Mit dem Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Sachsen-Anhalt werden Investitionsanreize gegeben, um die Resilienz der geförderten Unternehmen zu stärken und Dauerarbeitsplätze zu schaffen und zu sichern.
Wer wird gefördert?
- KMU des produzierenden Gewerbes, Handwerks, Einzelhandels, Dienstleistungs-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
- Investitionen in neue, aktivierungsfähige, betrieblich genutzte materielle Wirtschaftsgüter z. B. Maschinen, Anlagen, technische Ausstattung (einschließlich geringwertiger Wirtschaftsgüter, die eine Sachgesamtheit bilden)
- Investitionen in immaterielle Wirtschaftsgüter, z. B. Software, Patente, Lizenzen – wenn sie als Anlagevermögen dienen
- Innovative Vorhaben, die:
- neue oder verbesserte Produkte, nicht angewendete Verfahren, Techniken oder Dienstleistungen im Unternehmen einführen („Innovation to the firm“ gemäß Oslo-Handbuch 2018) und damit ein Bereich, ein Produkt oder eine Dienstleistung erneuert wird.
- Vorhaben die zur Produktivitätssteigerung, Prozessoptimierung oder Qualitätsverbesserung sowie zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen
- Nicht-innovative Investitionen, wenn:
- sie mindestens 5 neue Arbeitsplätze schaffen,
- einen besonderen Beitrag zu Umwelt-/Klimaschutz leisten (z. B. >20 % Energieeinsparung),
- Beherbergungsinfrastruktur gemäß Masterplan Tourismus ausbauen oder
- Gastronomie erheblich modernisieren (Investitionsvolumen >50 % des 3-Jahres-Umsatzdurchschnitts)
Ihre Vorteile
- Zuschuss in Höhe von bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 300.000 Euro
Hinweise zur Auftragsvergabe
- Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden. Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Doch wenn Theorie auf Praxis trifft, stellt sich die rechtssichere Handhabung mitunter nicht so einfach dar. mehr erfahren …
- Bei der Gewährung von Fördermitteln müssen auch nicht öffentliche Auftraggeber Vergabevorschriften beachten. Die Vergabe muss nach wirtschaftlichen und wettbewerblichen Gesichtspunkten an leistungsfähige Anbieter erfolgen. mehr erfahren …
Downloads
Downloads
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
*max. Zuschuss von 300.000 € ab Antragstellung nach dem 17.06.2025
Wir sind für Sie da
Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Auszahlung
Wir sind für Sie da
Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Auszahlung
Gefördert durch