Sachsen-Anhalt ENERGIE Unternehmen

Zuschüsse für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen

Ein überwachsenes Haus mit Solaranlagen auf dem Dach

Ökologisch handeln, Energieeffizienz als Wettbewerbsfaktor nutzen, die Energiewende meistern. "Sachsen-Anhalt ENERGIE Unternehmen" unterstützt Investitionen in Unternehmen zur Verringerung von Kohlendioxid-Emissionen.


Hinweis: Eine alleinige Förderung von Energieerzeugungsanlagen (bspw. Photovoltaikanlagen) und Speichern ist nicht möglich.


Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Große Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Investitionen in das Anlagevermögen
  • Ausgaben für Nebenkosten (z. B. Planungskosten)
  • Nicht-rückzahlbarer Zuschuss
    • von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen
    • von bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen
    • von bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben für große Unternehmen

Darauf müssen Sie achten:

  • Voraussetzung für die Förderung eines Projektes ist eine umfassende Expertenanalyse der vorhandenen Energiesparpotenziale im Unternehmen. Der Antragsteller muss ein Energieaudit oder Energiemanagementsystem nachweisen. Dieses ist von einer geeigneten Person durchzuführen. Der Nachweis der Eignung gilt durch die Eintragung in die öffentliche Energieauditorenliste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/audit-suche/) als erbracht. Alternativ ist die Eignung durch den Nachweis einer entsprechenden Qualifikation zu erbringen.
  • Im Zentrum der Förderung stehen Energiesparmaßnahmen. Weitergehende Projekte in Richtung Energiespeicher, Erzeugung erneuerbarer Energien u. ä. können nur zusätzlich zu Energiesparmaßnahmen gefördert werden.

Downloads

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Datenschutzhinweise auf www.ib-sachsen-anhalt.de
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ENERGIE Richtlinie Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
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ENERGIE Richtlinie De-minimis
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ENERGIE Förderaufruf
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ENERGIE Auswahlkriterien
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ENERGIE Merkblatt Mietkauf
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Merkblatt mit Hinweisen zum förderunschädlichen Vorhabenbeginn
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Hinweise zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
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Gestaltungsvorschriften zur Publizität (EU-Fonds in Sachsen-Anhalt)
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ENERGIE Unterlagencheckliste
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De-minimis-Erklärung AN-3-013
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KMU-Erklärung AN-1-001
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Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten / Unternehmen AN-2-001
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Erklärung zur Vergabe von Aufträgen AN-4-001
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Unterschriftskarte LP-0-003
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Vollmacht für die elektronische Kommunikation über das IB-Kundenportal VO-0-003
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Erhebungsbogen zum wirtschaftlich Berechtigten/ wirtschaftlichen Eigentümer LP-0-005
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Förderung auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO AN-9-208
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ENERGIE Zahlenmäßiger Nachweis AGVO
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ENERGIE Zahlenmäßiger Nachweis Deminimis
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ENERGIE Bestätigung durch Energieberater
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Sachbericht VN-9-090
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Bestätigung durch eigene Prüfungseinrichtung VN-9-093
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Vermerk über die Erteilung eines Auftrags AU-1-001
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Erhebungsbogen zum wirtschaftlich Berechtigten/ wirtschaftlichen Eigentümer LP-0-005
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Übersicht Vermerke über die Erteilung eines Auftrags
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ENERGIE Monitoringbogen AU-8-017
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Musterplakat: Kofinanziert von der Europäischen Union

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