Digital Innovation
aus dem Programm „Digital And Creative Economy"
Die Herausforderungen der Digitalisierung meistern, um zukunftsfähig zu bleiben. Mit "Digital Innovation" unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Konzeption und Umsetzung investiver Digitalisierungsprojekte.
Zum Bearbeitungsstand: In den Digitalprogrammen werden die Fördermittel im Rahmen von mehreren Wettbewerbsrunden verteilt über die Förderlaufzeit vergeben. Bisher fanden vier Wettbewerbsrunden statt. Neue Anträge können aktuell nicht mehr entgegengenommen werden.
1. Wettbewerbsrunde: Die Bewilligung vollständig vorliegender Anträge erfolgt umgehend.
2. Wettbewerbsrunde: Die vorliegenden Anträge werden fortlaufend bearbeitet und Bewilligungen sind bereits erfolgt.
3. Wettbewerbsrunde: Die eingereichten Projektbeschreibungen wurden termingerecht bewertet und die Teilnehmer entsprechend zur Antragstellung aufgefordert.
4. Wettbewerbsrunde: Die Wettbewerbsrunde wurde am 23. Mai 2025 mit Ablauf der Einreichfrist beendet. Die eingereichten Wettbewerbsbeiträge sollen bis zum 15. Oktober 2025 geprüft und die Teilnehmer anschließend über das Ergebnis informiert werden.
Die 5. Wettbewerbsrunde wird voraussichtlich im Herbst 2025 stattfinden. Um sich darauf vorzubereiten, stehen Ihnen die einzureichenden Unterlagen bereits jetzt als Download im Bereich Wettbewerbsverfahren zur Verfügung. Alle Informationen erhalten Sie rechtzeitig auf dieser Internetseite und über unseren Newsletter.
Bei Fragen steht Ihnen unser Expertenteam kostenfrei unter der IB-Hotline unter 0800 56 00757 zur Verfügung.
Wer wird gefördert?
- kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
- Digitalisierung unternehmensinterner Abläufe und Services, auf Außenwirkung bezogene digitale Vorgänge, Marketing- und Vertriebsstrategien sowie die Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
- Umsetzung der Digitalisierung von Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen, digitale Marketing- und Vertriebsstrategien, Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
- Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Personal- und Sachausgaben sowie der erforderlichen Investitionen und Dienstleistungen im Rahmen des Projektes
- max. 70.000 Euro Zuschuss auf das förderfähige Gesamtvolumen des Digitalisierungsvorhabens
- bei Inanspruchnahme von Leistungen von Beratern ist deren zuwendungsfähiger Anteil auf max. 6.000 Euro begrenzt
- gefördert werden Vorhaben mit einem Mindestförderbetrag ab 3.000 Euro
Darauf müssen Sie achten:
- Projektlaufzeit von max. 12 Monaten
- Der Innovationsgehalt eines Vorhabens definiert sich über den Einsatz aktueller, zukunftsweisender Technologien, die im Unternehmen bisher nicht oder nicht durchgehend vernetzt eingesetzt werden
- Es ist ein Wettbewerbsantrag mit einer Projektskizze abzugeben, welche eine Projektbeschreibung enthält, Angaben zu jährlichen Nutzern der Innovation, einen Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie Aussagen zur Nachhaltigkeit des Vorhabens
- Wurde der Antrag in dem Wettbewerbsverfahren ausgewählt, sind zur weiteren Antragsprüfung folgende Unterlagen einzureichen: das Konzept zur Projektumsetzung, ein Zeitplan (einschließlich Meilensteinplan für die Auszahlungen nach Projektfortschritt), eine Beschreibung der benötigten Dienstleistungen, der Ausgaben- und Finanzierungsplan (Haushaltsplanentwurf) sowie eine Finanzierungsbestätigung für den Eigenanteil
Downloads
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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Ihre Ansprechpartner für Fragen zu den Themen Vorauswahl, Antragstellung und Bewilligung
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