Sachsen-Anhalt Nachhaltigkeitsbildung

Vier Personen pflanzen gemeinsam eine junge Pflanze

Mit dem Programm "Nachhaltigkeitsbildung" werden Projekte, einschließlich Modellversuche und Pilotprojekte, gefördert, die sich an der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt und dem Leitbild der Bildung für nachhaltige Entwicklung orientieren, der Entwicklung eines Nachhaltigkeitsbewusstseins dienen und geeignet sind, das Engagement für eine nachhaltige Entwicklung zu verbessern.


Anträge für das Jahr 2026 sind in diesem Förderprogramm bis zum 30. September 2025 zu stellen.


Die Bildungsplattform des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt informiert zu allen Belangen der außerschulischen (non-formalen) Bildung für nachhaltige Entwicklung in Sachsen-Anhalt. Auf dieser Plattform können Sie sich über entsprechende Angebote, über das Leitbild und die Nachhaltigkeitsstrategie informieren. 


Wer wird gefördert?

  • Öffentliche Einrichtungen, die nicht unmittelbar der Landesverwaltung zuzurechnen sind
  • Rechtsfähige Einrichtungen des privaten Rechts, die gemeinnützige Zwecke verfolgen 
    Beispiel: Gemeinnützige Vereine

Was wird gefördert?

  • Projekte zur Vernetzung ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte und Themenfelder sowie zur Entwicklung von Kompetenzen in diesen Bereichen
  • Projekte zur Erschließung neuer Themenfelder für die Bildung nachhaltiger Entwicklung
  • Am Gemeinwesen orientierte Projekte
  • Projekte zur Förderung der Nachhaltigkeitskommunikation
  • Nachhaltigkeitsrelevante Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (beispielsweise Seminare oder Fachtagungen)
  • Projekte zur Aufklärung der nachhaltigen Entwicklung
  • Künstlerische Formen wie Ausstellungen und Präsentationen zur Förderung des Bewusstseins für Nachhaltigkeit und Umwelt
  • Wissenschaftliche Untersuchungen zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung

Ihre Vorteile:

  • Nichtrückzahlbarer Zuschuss von bis zu 85 % der förderfähigen Gesamtkosten
  • Bei Projekten mit Modellcharakter oder Pilotprojekten können bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden
  • Einzelfallförderung mit bis zu 100 % bei Feststellung von besonderem Landesinteresse durch das Ministerium

Darauf müssen Sie achten: 

  • Zuwendungen werden nur gewährt, wenn die zu erwartende Höhe der Zuwendung 8.000 Euro nicht unterschreitet und 100.000 Euro je Projektantrag und Kalenderjahr nicht überschreitet
  • Antragsfrist ist der 30. September für Förderungen, die im darauffolgenden Jahr starten

 

Downloads

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Datenschutzhinweise auf www.ib-sachsen-anhalt.de
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Nachhaltigkeitsbildung Richtlinie
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Nachhaltigkeitsbildung Anlage zur Richtlinie
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Nachhaltigkeitsbildung Richtlinienänderung
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Nachhaltigkeitsbildung Änderung der Zuständigkeit auf die IB
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Nachhaltigkeitsbildung Klarstellung und Auslegung der Richtlinie
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Nachhaltigkeitsbildung Klarstellung und Auslegung der Richtlinie Nr. 4.1, Abs. 2 (Fortbildungen)
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Nachhaltigkeitsbildung Unterlagencheckliste
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Nachhaltigkeitsbildung Antrag AN-0-210
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Nachhaltigkeitsbildung Anlage zum Antrag
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Nachhaltigkeitsbildung Ausfüllhinweise zum Antrag
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Nachhaltigkeitsbildung Bewertungsbogen
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Finanzierungsbestätigung Zuschüsse EX-0-005
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Erhebungsbogen zum wirtschaftlich Berechtigten/ wirtschaftlichen Eigentümer LP-0-005
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Dokumentation der Vertretungsberechtigung VO-0-004
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Erklärung zur Vergabe von Aufträgen AN-4-001
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Erklärung zur Einhaltung des Besserstellungsverbotes (Plausibilitätsprüfung) SO-0-017
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Anlage zur Erklärung zur Einhaltung des Besserstellungsverbotes (Plausibilitätsprüfung) SO-1-017
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Personalausgaben-Pauschale (Zuwendungsrechtsergänzungserlass vom 2. April 2024)
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Merkblatt zur Personalausgabenpauschale bei Landesförderungen
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Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde EX-0-006
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Erklärung Einordnung öffentlicher Auftraggeber AN-4-004
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Erhebungsbogen Stiftungen LP-0-006
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Nachhaltigkeitsbildung Auszahlungsantrag (vorschüssig) AU-0-263
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Sachbericht fragenbasiert VN-9-114
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Anlage 1 zum Verwendungsnachweis Einzelübersicht Einnahmen
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Nachhaltigkeitsbildung zahlenmäßiger Nachweis
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Erklärung zur Einhaltung des Besserstellungsverbotes (Plausibilitätsprüfung) SO-0-017
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Anlage zur Erklärung zur Einhaltung des Besserstellungsverbotes (Plausibilitätsprüfung) SO-1-017
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Bestätigung zur Vergabe von Aufträgen VN-1-001

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

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