Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (individueller Zugang)
Wissen mehren, Fähigkeiten erweitern, Kompetenzen entwickeln. Dieses Programm für die individuelle berufliche Qualifizierung und ausbildungs- oder schulbegleitende Lehrgänge hilft, berufliche Träume zu verwirklichen.
Achtung!
Aufgrund des BGH Urteils vom 2. Juni 2025 kommen neue Regelungen von Weiterbildungen und Lehrgängen im Online-Format oder mit Online-Bestandteilen zur Anwendung. Die Informationen finden Sie im Downloadbereich unter „Richtlinien und Merkblätter“.
Die Antragstellung ist ab sofort online über das IB-Kundenportal möglich.
Bevor Sie das Kundenportal aufrufen, bitten wir Sie die Hinweise und Merkblätter aus dem Downloadbereich dieser Seite zu beachten. Für die Antragstellung müssen Sie unter der Rubrik Zur Antragstellung die aufgeführten Dokumente herunterladen, ausfüllen und später im IB-Kundenportal hochladen.
Bitte sehen Sie davon ab, neben einem Antrag im IB-Kundenportal auch einen Antrag für das gleiche Vorhaben per Post einzureichen.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
Was wird gefördert?
- Teilnahme- und Prüfungsgebühren
- Honorarausgaben für externe Dozenten
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
- Zusätzliche Kinderbetreuungskosten
- Zuwendung von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben, (max. 25.000 Euro)
Darauf müssen Sie achten:
- Personen mit einem Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze werden nicht gefördert. (2026: 77.400 Euro)
- Die Antragstellung kann auf elektronischem Weg über das IB-Kundenportal erfolgen. Bitte nutzen Sie dafür das Produkt „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG – Individuell (online Antrag)“ im IB-Kundenportal.
- Die Beantragung einer Auszahlung erfolgt auf elektronischem Weg über das IB-Kundenportal. Bitte nutzen Sie dafür das Produkt „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG – Individuell (nach Bewilligung)“ im IB-Kundenportal.
Downloads
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Allgemeine Hinweise
- Dokumente sind in dem Layout und Format, in welchem es auf unserer Homepage veröffentlicht ist, im IB-Kundenportal hochzuladen (insb. Excel-Dateien sind nicht in ein PDF-Format umzuwandeln).
- Ihr favorisierter Weiterbildungsanbieter muss am Ende der Maßnahme einen qualifizierten Teilnahmenachweis ausstellen (Mindestinhalt: Zeitpunkt (Start- und Endtermin), Zeitumfang, Inhalt und Lernerfolg). Sind die Mindestinhalte nicht in dem Teilnahmenachweis enthalten, sind diese durch entsprechende Unterlagen bzw. Bestätigungen des Bildungsanbieters zu ergänzen.
- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur eine Auszahlung auf die von Ihnen im Auszahlungsantrag angegebene Bankverbindung vornehmen können, insofern diese mittels eines Nachweises bestätigt wird. Die Bestätigung der Bankverbindung kann über die auf unserer Homepage veröffentlichte „Abrechnungshilfe“ erfolgen.
- Nach der Eingangsbestätigung zu Ihrem im IB-Kundenportal eingereichten Auszahlungsantrag kann es im Verlauf der Prüfung erforderlich sein, dass wir weitere Unterlagen bei Ihnen anfordern. Sobald Ihr Auszahlungsantrag geprüft wurde und die Auszahlung vorbereitet ist, informieren wir Sie über das IB-Kundenportal. Wir bitten von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
- Bei der Nachreichung von Unterlagen sind diese zwingend unter der Folgeantragsnummer (beginnend mit AZ) hochzuladen. Diese finden Sie u. a. auf der Zusammenfassung Ihres Auszahlungsantrages sowie auf unserem Abforderungsschreiben.
Wir sind für Sie da!
Wir sind für Sie da!
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