Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (betrieblicher Zugang)
Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen durchführen, die Wettbewerbsfähigkeit stärken, Fachkräfte für den wirtschaftlichen Erfolg sichern. "Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG" fördert die Weiterbildung von Beschäftigten, Selbstständigen, freiberuflich Tätigen und Unternehmern und unterstützt Beratungs- und Begleitleistungen zur Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik.
Achtung!
Aufgrund des BGH Urteils vom 2. Juni 2025 kommen neue Regelungen von Weiterbildungen und Lehrgängen im Online-Format oder mit Online-Bestandteilen zur Anwendung. Die Informationen finden Sie im Downloadbereich unter „Richtlinien und Merkblätter“.
Die Antragstellung ist online über das IB-Kundenportal möglich.
Bevor Sie das Kundenportal aufrufen, bitten wir Sie die Hinweise und Merkblätter aus dem Downloadbereich dieser Seite zu beachten. Für die Antragstellung müssen Sie unter der Rubrik Zur Antragstellung die aufgeführten Dokumente herunterladen, ausfüllen und später im IB-Kundenportal hochladen.
Bitte sehen Sie davon ab, neben einem Antrag im IB-Kundenportal auch einen Antrag für das gleiche Vorhaben per Post einzureichen.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Selbstständige
Was wird gefördert?
- Teilnahme- und Prüfungsgebühren
- Honorarausgaben für externe Dozenten
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
- Zusätzliche Kinderbetreuungskosten
- Zuschuss von bis zu 80 % der anerkannten Ausgaben (max. 100.000 Euro)
Darauf müssen Sie achten:
- Schließen Sie keine dem geplanten Projekt zuzurechnenden verbindlichen Verträge vor Antragseingang ab.
- Ihr favorisierter Weiterbildungsanbieter muss am Ende der Maßnahme einen qualifizierten Teilnahmenachweis ausstellen (Mindestinhalt: Zeitpunkt, Zeitumfang, Inhalt und Lernerfolg).
- Die Antragstellung kann auf elektronischem Weg über das IB-Kundenportal erfolgen. Bitte nutzen Sie dafür das Produkt „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG – Betrieb (online Antrag)“ im IB-Kundenportal.
- Die Beantragung einer Auszahlung erfolgt auf elektronischem Weg über das IB-Kundenportal. Bitte nutzen Sie dafür das Produkt „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG – Betrieb (nach Bewilligung)“ im IB-Kundenportal.
- Die Förderung von betrieblichen Weiterbildungen beinhaltet eine De-minimis-Beihilfe, deren Rechtsgrundlage am 30. Juni 2024 ausläuft. Es wird derzeit eine Richtlinienverlängerung auf Basis der neuen De-minimis-Verordnung erarbeitet. Für Bewilligungen ab 1. Juli 2024 wird daher eine neue De-minimis-Erklärung benötigt.
Bitte reichen Sie bis auf weiteres die derzeit gültige De-minimis-Erklärung und auch die De-minimis-Erklärung auf Basis der neuen De-minimis Verordnung ein. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Antrag per Post einzureichen, die entsprechenden Dokumente stehen im Downloadbereich zur Verfügung.
Downloads
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Allgemeine Hinweise
- Dokumente sind in dem Layout und Format, in welchem es auf unserer Homepage veröffentlicht ist, im IB-Kundenportal hochzuladen (insb. Excel-Dateien sind nicht in ein PDF-Format umzuwandeln).
- Ihr favorisierter Weiterbildungsanbieter muss am Ende der Maßnahme einen qualifizierten Teilnahmenachweis ausstellen (Mindestinhalt: Zeitpunkt (Start- und Endtermin), Zeitumfang, Inhalt und Lernerfolg). Sind die Mindestinhalte nicht in dem Teilnahmenachweis enthalten, sind diese durch entsprechende Unterlagen bzw. Bestätigungen des Bildungsanbieters zu ergänzen.
- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur eine Auszahlung auf die von Ihnen im Auszahlungsantrag angegebene Bankverbindung vornehmen können, insofern diese mittels eines Nachweises bestätigt wird. Die Bestätigung der Bankverbindung kann über die auf unserer Homepage veröffentlichte „Abrechnungshilfe“ erfolgen.
- Nach der Eingangsbestätigung zu Ihrem im IB-Kundenportal eingereichten Auszahlungsantrag kann es im Verlauf der Prüfung erforderlich sein, dass wir weitere Unterlagen bei Ihnen anfordern. Sobald Ihr Auszahlungsantrag geprüft wurde und die Auszahlung vorbereitet ist, informieren wir Sie über das IB-Kundenportal. Wir bitten von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Bei der Nachreichung von Unterlagen sind diese zwingend unter der Folgeantragsnummer (beginnend mit AZ) hochzuladen. Diese finden Sie u. a. auf der Zusammenfassung Ihres Auszahlungsantrages sowie auf unserem Abforderungsschreiben.
Hinweise zur Erhebung von Teilnehmerdaten (vgl. Ziffer 8.2.4. des Zuwendungsbescheides)
- Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise in dem ersten Reiter der „Excel-Importdatei zu den Teilnehmerdaten“
- Die „Excel-Importdatei zu den Teilnehmerdaten“ ist in der auf unserer Homepage veröffentlichten Version zu verwenden und nicht in ein PDF-Format umzuwandeln.
- Als „Antragsstellende/Vorhabenträger“ ist der Zuwendungsempfänger einzutragen.
- Der Upload der Fragebögen zum Ein- und Austritt sowie der „Excel-Importdatei zu den Teilnehmerdaten“ im IB-Kundenportal ist in den jeweils dafür vorgesehenen Dokumentenbereichen getrennt voneinander vorzunehmen:
- Teilnehmerfragebogen Eintritt
- Teilnehmerfragebogen Austritt
- Importdatei ESF-TN-Daten
Hinweise zu den Publizitätsvorschriften (vgl. Ziffer 7.1. und 8.2.2. des Zuwendungsbescheides)
- Es ist unverzüglich und bis zum Ende des Bewilligungszeitraums des Vorhabens wenigstens ein Plakat (Mindestgröße DIN A3) mit der Bezeichnung, einer kurzen Beschreibung, der Durchführungsdauer, den Gesamtausgaben und dem Förderbetrag des Vorhabens sowie dem Signet-Paar (Landeslogo, Emblem der Europäischen Union und dem Hinweis „Kofinanziert von der Europäischen Union“) durch Sie anzubringen, mit welchem auf die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union und das Land Sachsen-Anhalt hingewiesen wird. Es ist an einer öffentlich sichtbaren Stelle zu platzieren, etwa im Eingangsbereich eines Gebäudes. Eine gleichwertige elektronische Anzeige ist möglich.
- Für die Erstellung des Plakats nutzen Sie bitte das auf unserer Homepage unter dem Reiter „Nach Bewilligung“ hinterlegte Musterplakat.
- Sofern Sie eine offizielle Website betreiben oder einen Kanal in den sozialen Medien nutzen, ist das geförderte Vorhaben – im Verhältnis zur Höhe der Unterstützung – einschließlich der Ziele und Ergebnisse, kurz zu beschreiben. Dabei ist die finanzielle Hilfe der Europäischen Union hervorzuheben.
Spätestens mit Ihrer ersten Mittelanforderung müssen Sie durch einen geeigneten Nachweis (z. B. Foto) die Sichtbarkeit des Plakates bzw. der elektronischen Anzeige und, sofern vorhanden, die Information der Öffentlichkeit über das durch die EU unterstützte Vorhaben auf Ihrer offiziellen Website oder Ihrem Kanal in den sozialen Medien nachweisen.
Ihre Ansprechpartner
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