Vergabeprüfung für öffentliche Auftraggeber
Wer Fördermittel nutzt, muss hierfür Dienstleister nach wirtschaftlichen und wettbewerblichen Gesichtspunkten auswählen. Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden. Die Vergabeverfahren werden von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) im Zuge der Auflagenerfüllung geprüft.
Eine rechtssichere Handhabung ist mitunter nicht einfach. Hier unterstützt die IB und gibt Hinweise zu Prüfanforderungen, um häufig vorkommende Verfahrensfehler und Sanktionen zu vermeiden.
Wichtig: Jedes Vergabeverfahren muss dokumentiert werden.
Gern stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung – auch vor der Vergabe erster Aufträge. Sowohl im Rahmen von Informationsveranstaltungen als auch in persönlichen Gesprächen geben Ihnen erfahrene Prüfer Auskunft.
Vorrübergehend: Erleichterungen bei der Auftragsvergabe
Seit Januar gelten auf Grundlage der Auftragswerteverordnung des Landes vom 06.12.2024 (GVBl. LSA 26/2024, S. 363 vom 23.12.2024) Erleichterungen im Vergaberecht:
- Lieferungen & Dienstleistungen: Bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro (netto) ist eine beschränkte Ausschreibung mit und ohne Teilnahmewettbewerb sowie eine Verhandlungsvergabe mit und ohne Teilnahmewettbewerb zulässig.
- Bauleistungen: Für Aufträge bis zu 1 Mio. Euro (netto) ist eine beschränkte Ausschreibung mit und ohne Teilnahmewettbewerb zulässig. Bis zu einem Auftragswert von 150.000 Euro (netto) kann die Vergabe freihändig erfolgen. Wichtig: Ab 20.000 Euro (netto) müssen min. drei Angebote eingeholt werden.
- Liefer- & Dienstleistungsaufträge bis zu 15.000 Euro (netto) können ohne Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausgelöst werden (Direktkauf).
- Bauaufträge bis zu 20.000 Euro (netto) können ohne Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausgelöst werden (Direktvergabe).
- Freiberufliche Leistungen bis zu 80.000 Euro (netto) können ohne Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausgelöst werden (Direktvergabe).
- Das Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt findet keine Anwendung bei Direktvergaben.
Die Erleichterungen gelten für Vergabeverfahren, die nach dem 31.12.2024 begonnen haben. Davon profitieren auch Projekte, die über EFRE, ESF, JTF und ELER gefördert werden.
Bitte beachten Sie:
- Binnenmarktrelevanz: Bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsvergaben und freihändigen Vergaben kann sich ein Konflikt mit den EU-Anforderungen bzgl. der Binnenmarktrelevanz ergeben. Für ausländische Bewerber kann es an einer hinreichenden Teilnahmemöglichkeit mangeln. Somit sollte unbedingt im Ergebnis der Prüfung die ggf. fehlende Binnenmarktrelevanz dokumentiert werden.
- Auftragswert: Auftragswerte müssen unverändert nach § 3 Vergabeverordnung (VgV) gemäß § 1 Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVerG LSA) geschätzt werden. Wichtig: Maßstab ist der voraussichtliche Gesamtwert der vorgesehenen Leistung, nicht der Auftragswert der jeweiligen Einzelleistung.
- Dokumentation: Auch bei den freihändigen bzw. Verhandlungsvergaben müssen die einzelnen Stufen und Maßnahmen sowie maßgebliche Festlegungen sowie Begründungen zu Entscheidungen nachvollziehbar sein.
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit: Bei Direktkäufen müssen keine Angebote abgefordert werden. Eine einfache Dokumentation, beispielsweise als Preisvergleich (Internetrecherche, Prospekte, Telefonate als Telefonvermerk), ist ausreichend, um die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachzuweisen.