Ausgleichsfonds Pflege

Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege

Ältere Person hält die Hand eines jüngeren Menschen

AKTUELLES

Bitte beachten Sie, dass die Datenmeldung für das Finanzierungsjahr 2026 ab sofort im Kundenportal möglich ist. 

Die Frist zur Einreichung der Anträge war der 15.06.2025.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie den „Leitfäden zur Datenmeldung“.


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Drei Jahre Generalistische Pflegeausbildung - Danksagung der Ministerin Petra Grimm-Benne, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt hier lesen


 

Das neue Gesetz zur Reform der Pflegeberufe vereint die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen zu einer hochwertigen Pflegeausbildung. Es wurde so eine Grundlage geschaffen, Pflegeberufe zukunftsgerecht weiterzuentwickeln, attraktiver zu machen und Qualitätsverbesserungen vorzunehmen.  

Die Kosten der Pflegeausbildung werden durch einen Ausgleichsfonds auf Landesebene finanziert.
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt wurde vom Land als zuständige Stelle zur Verwaltung und Bewirtschaftung des Ausgleichsfonds bestimmt.

Pflegeeinrichtungen, Land, Krankenhäuser und Pflegeversicherungen zahlen in den Ausbildungsfonds ein. Durch ein Umlageverfahren werden ausbildende und nicht ausbildende Einrichtungen gleichermaßen zur Finanzierung herangezogen. Pflegeschulen und die Träger der praktischen  Pflegeausbildung erhalten finanzielle Mittel aus diesem Fonds. 

 

Zeitstrahl des Ausgleichfonds

 

Übersicht aller Einzahler und Empfänger des Ausgleichfonds

 

Mit dem Sondervermögen  "Ausgleichsfonds Pflege - Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege" werden die Kosten der ausbildenden Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegedienste und auch der Pflegeschulen refinanziert.

In das Sondervermögen zahlen ein:

  • Krankenhäuser
  • stationäre und ambulante Pflegeinrichtungen
  • Land Sachsen-Anhalt
  • soziale und private Pflegeversicherungen

Folgende Aufgabezyklen sind für die Bewirtschaftung des Ausgleichsfonds vorgesehen:

Festsetzungsjahr:
(Kalenderjahr vor dem Finanzierungsjahr, erstmals im Jahr 2019) 

Schaffung von Grundlagen, um im Finanzierungsjahr die Ausbildungskosten über den Fonds finanzieren zu können. Es werden die Pauschalen zu den Kosten der praktischen Ausbildung und der Pflegeschulen zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt und den jeweiligen Kosten- und Leistungsträgern vereinbart. 

Ausbildende Einrichtungen und Pflegeschulen melden der Investitionsbank als zuständige Stelle ihren Bedarf jeweils bis zum 15. Juni. 

Auf Basis der gemeldeten Budgets aller Ausbildungsträger und der vereinbarten Pauschalen wird der Finanzierungsbedarf ermittelt. - Das ist der Betrag, welcher im Finanzierungsjahr von den Kostenträgern aufgebracht werden muss und über Umlagen eingefordert wird. 

Der Umlagebetrag wird für jeden Kostenträger individuell berechnet. Er wird für die Pflegeeinrichtungen jeweils bis zum 31. Oktober und für die Krankenhäuser bis zum 15. Dezember festgesetzt.

Finanzierungsjahr:
(Kalenderjahr, in dem die Ausbildungskosten entstehen, erstmals im Jahr 2020) 

Kostenträger zahlen ihre Umlage immer zum 10. eines Monats (erstmals zum 10. Januar 2020). Die ausbildenden Einrichtungen und Pflegeschulen erhalten ihre Ausgleichszuweisung am Monatsende.

Abrechnungsjahr:
(Kalenderjahr nach dem Finanzierungsjahr, erstmals im Jahr 2021) 

Die Ausbildungsträger rechnen ihre Zahlungen ab. Grundlagen für das Verfahren sowie die jeweilige Umsetzung sind das Pflegeberufegesetz (PflBG) und die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV).

Für alle Pflegeschulen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die am Verfahren zur Ermittlung des Finanzierungsbedarfs des Ausgleichsfonds und der Umlagebeträge beteiligt sind, bestehen gesetzlichen Mitteilungspflichten. 

Bitte nutzen Sie für Ihre Datenübermittlung sowie allgemeine Fragestellungen die folgende E-Mail-Adresse: pflege@ib-lsa.de. Gern können Sie uns auch telefonisch kontaktieren.

Infos zum Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" finden Sie hier:

Downloads

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Ausgleichsfonds Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Pflegeberufegesetz
www.
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Ausgleichsfonds Pflegeberufereformgesetz
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Ausgleichsfonds Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle (ZustVO-Stelle)
www.
Link
Ausgleichsfonds Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungs-VO (PflAFinV)
pdf
Datei
Ausgleichsfonds Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungs-VO und Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungs-Verordnung
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Datei
Ausgleichsfonds Verordnung über Pflegeschulen (Pfl-VO)
pdf
Datei
Ausgleichsfonds Pflegeberufe-Eignungsverordnung Sachsen-Anhalt (PflEignVO LSA)
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Ausgleichsfonds Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung Sachsen-Anhalt (PflAFinVO LSA)
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Finanzierungsbedarf für das Jahr 2025
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Finanzierungsbedarf für das Jahr 2024
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Finanzierungsbedarf für das Jahr 2023
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Finanzierungsbedarf für das Jahr 2022
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Finanzierungsbedarf für das Jahr 2021
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Datei
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2020
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Datei
Vereinbarung über die Pauschalen zu den Kosten der praktischen Ausbildung für 2024/2025
pdf
Datei
Vereinbarung über die Pauschalen zu den Ausbildungskosten der Pflegeschulen für 2024/2025
pdf
Datei
Vereinbarung über die Pauschalen zu den Kosten der praktischen Ausbildung für 2022/2023
pdf
Datei
Vereinbarung über die Pauschalen zu den Ausbildungskosten der Pflegeschulen für 2022/2023
pdf
Datei
Ausgleichsfonds Informationen zur Durchführung von Umschulungen und Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen einer Ausbildung in der Pflege
pdf
Datei
Ausgleichsfonds Schätzungserlass
pdf
Datei
Vereinbarung nach § 33 Abs. 6 PflBG
www.
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Datenschutzhinweise auf www.ib-sachsen-anhalt.de
pdf
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SEPA-Lastschriftmandat
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Datei
Vollmacht für die elektronische Kommunikation über das IB-Kundenportal VO-0-003
pdf
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Ausgleichsfonds Abrechnung Umlagebeträge - Finazierungsjahr 2024 - SO-0-135

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

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