GRW Infrastrukturförderung

Regionalmanagement

Förderung von Regionen mit einem Regionalmanagement als zeitlich befristetes Vorhaben.


Seit dem 1. Januar 2023 gelten in Sachsen-Anhalt transparente Projektauswahlkriterien, die im Mai 2025 angepasst wurden, zur Bewertung vorliegender und neu eingereichter Anträge. Auf Grundlage dieser Bewertung wird das besondere Landesinteresse definiert und eine Rangfolge der Anträge festgelegt. Der Stichtag für das Auswahlverfahren 2025 wurde auf den 31. August 2025 festgelegt.

An dem Auswahlverfahren 2025 können nur bewilligungsreife Anträge teilnehmen. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Projektauswahlkriterien.


Wer wird gefördert?

  • Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen
  • juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung1 ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dieses vom Finanzamt anerkannt ist, sofern sie zu 100 % im Eigentum von Gebietskörperschaften sind

Was wird gefördert?

Die zeitlich befristete Installation von Regionalmanagements, welche regionale Entwicklungsprozesse in besonders strukturschwachen Regionen auf eine breitere Grundlage stellen und diese beschleunigen sowie regionale Beschäftigungs- und Wachstumspotenziale mobilisieren. 

Das Regionalmanagement soll dazu beitragen,

  • integrierte regionale Entwicklungskonzepte zu entwickeln und vor allem umzusetzen,
  • regionale Entwicklungsmaßnahmen zu identifizieren und zu befördern,
  • regionale Konsensbildungsprozesse in Gang zu setzen,
  • regionale Netzwerke, Bündnisse, Verbundmaßnahmen, Innovationsinitiativen und Ähnliches unter Einbindung der regionalen Wirtschaft aufzubauen. 

Ihre Vorteile

  • Die Länder können sich an den Kosten der Träger von Regionalmanagementvorhaben für maximal drei Jahre grundsätzlich mit jährlich bis zu 200.000 Euro beteiligen. Beinhaltet das Regionalmanagement eine interregionale Kooperation, ist die Beteiligung mit jährlich bis zu 250.000 Euro möglich.
  • Regionalmanagement-Vorhaben können mit bis zu 75 % der Kosten gefördert werden.
  • Diese Förderung kann mit besonderer Begründung zwei Mal um jeweils drei Jahre bei Absenkung des Fördersatzes um mindestens 10 % je Verlängerungsperiode fortgesetzt werden.
  • Eine erneute Förderung des Regionalmanagements ist nach Ablauf von fünf Jahren zur letzten Förderung bzw. Verlängerungsperiode unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 

Darauf müssen Sie achten:

  • Regionen i. S. der Förderung sind Wirtschaftsräume mit gemeinsamen Entwicklungsproblemen und-chancen mit mindestens 100.000 Einwohnern. Vorhaben in Regionen mit weniger als 100.000 Einwohnern bedürfen vor Bewilligung der Entscheidung des Bund-Länder-Unterausschusses der GRW

  • Voraussetzung und inhaltliche Grundlage für die Gewährung eines Regionalmanagements bildet eine vom Antragsteller vorzulegende regionalwirtschaftliche Analyse, die Aussagen zur inhaltlichen Ausrichtung, zu Arbeitsschwerpunkten sowie zur Organisation und Finanzierung des Regionalmanagements trifft. Zudem ist vom Antragsteller darzulegen, dass in den letzten fünf Jahren keine Förderung eines entsprechenden oder ähnlichen Regionalmanagements erfolgt ist. Mit Zustimmung des GRW-Unterausschusses darf in Ausnahmefällen vor Ablauf von fünf Jahren eine erneute Förderung von höchstens drei Jahren gewährt werden. 

  • Grundsätzlich soll nur ein Regionalmanagement-Vorhaben je Region gefördert werden und zur Anwendung kommen. 

  • Die Träger können die Regionalmanagement-Dienstleistungen bei privaten Dienstleistungserbringern erwerben. Wenn das Regionalmanagement durch Mitarbeiter des Trägers geleistet wird, sind lediglich solche Kosten förderfähig, die im Zusammenhang mit der Neueinstellung von zusätzlichem Personal für das Regionalmanagement entstehen (keine Förderung von Stammpersonal).

  • Bitte beachten Sie die Richtlinie und den Koordinierungsrahmen.


1 Die fehlende Gewinnerzielungsabsicht muss im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung festgeschrieben sein oder es muss geregelt sein, dass eventuell anfallende Gewinne aus der geförderten Infrastruktur entsprechend dem Förderzweck reinvestiert werden. 

Downloads

www.
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Datenschutzhinweise auf www.ib-sachsen-anhalt.de
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GRW Koordinierungsrahmen
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GRW Infra Landesregelungen
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GRW Projektauswahlkriterien
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GRW Infra Checkliste Regionalmanagement
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Datei
GRW Infra Antrag
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Datei
GRW INFRA Anlage 1 zum Antrag AN-9-156
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Datei
Dokumentation der Vertretungsberechtigung VO-0-004
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Erklärung zur Vergabe von Aufträgen AN-4-001
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Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde EX-0-006
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Erhebungsbogen zum wirtschaftlich Berechtigten/ wirtschaftlichen Eigentümer LP-0-005
pdf
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Finanzierungsbestätigung Zuschüsse EX-0-005
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Datei
Erklärung Einordnung öffentlicher Auftraggeber AN-4-004
pdf
Datei
Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten / Unternehmen AN-2-001
pdf
Datei
Erklärung zur Einhaltung des Besserstellungsverbotes (Plausibilitätsprüfung) SO-0-017
pdf
Datei
Anlage zur Erklärung zur Einhaltung des Besserstellungsverbotes (Plausibilitätsprüfung) SO-1-017
pdf
Datei
GRW Infra Auszahlungsantrag AU-0-089
xlsx
Datei
Anlage Auszahlungsantrag Einzelübersicht Sachkosten
xlsx
Datei
GRW Infra Auszahlungsantrag Einzelübersicht Personalausgaben
xlsx
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Vergabeübersicht Mittelabruf Pauschalkosten
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GRW Infra Verwendungsnachweis VN-0-074
zip
Datei
GRW Infra Verwendungsnachweis Anlage Erneute Beantragung Förderfähigkeit
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Bestätigung zur Vergabe von Aufträgen VN-1-001

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

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