Neben einer Straße wird ein Radweg gebaut. Man sieht Baustellenfahrzeuge.

Sondervermögen "Infrastruktur"

25.02.2025: Die IB wurde durch das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt informiert, dass zur Möglichkeit des Einsatzes von Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur zur Kofinanzierung mit Bundesmitteln bzw. von Förderprogrammen des Bundes in Kürze eine politische Einigung erwartet wird. Voraussichtlich können dann die Mittel des Sondervermögens Infrastruktur zur Erbringung der im Rahmen anderer Bundesförderungen erforderlichen Eigenanteile eingesetzt werden. Die Antragstellung kann dementsprechend vorbereitet werden, es bleibt jedoch die notwendige Gesetzesänderung abzuwarten, um die erforderliche Rechtsklarheit zu gewährleisten. Bis zu deren Inkrafttreten werden Anträge, die eine Kofinanzierung mit Bundesmitteln bzw. von Förderprogrammen des Bundes beinhalten, im Landesarm nicht beschieden bzw. die Vollständigkeit der Anzeigen im Kommunalarm nicht bestätigt.


Anzeigen der Investitionsvorhaben und Auszahlungsanträge sind über das IB-Kundenportal einzureichen.

Seit dem 18. Februar 2026 können berechtigte Zuwendungsempfänger Anträge auf Förderung von Infrastrukturmaßnahmen stellen. Voraussetzung ist die Antragsberechtigung gemäß den individuellen Fördergrundsätzen des zuständigen Fachministeriums.
Die Anzeige der Investitionsmaßnahmen der kreisfreien Städte, Landkreise sowie Einheits- und Verbandsgemeinen innerhalb des Kommunalarms ist seit dem 2. Januar 2026 möglich. Ebenfalls können Auszahlungsanträge nach Bestätigung der vollständig eingereichten Anzeige über das Kundenportal der IB gestellt werden.


Die Bereitstellung von Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur verfolgt das Ziel, bestehende Defizite im Bereich der Infrastruktur, die in der Aufgabenzuständigkeit von Ländern und Kommunen liegen, abzubauen.

Die Unterstützung des Bundes ergänzt damit die notwendigen Anstrengungen der Länder und Kommunen für die dauerhafte Sicherstellung ihrer Investitionstätigkeit in die öffentliche Infrastruktur.


Wer ist Empfänger der Pauschalbudgets?

  • Kreisfreie Städte
  • Landkreise
  • Einheitsgemeinden
  • Verbandsgemeinden

     


Was wird gefördert?

  • Sachinvestitionen der Träger von Infrastruktureinrichtungen, sofern sie der Erfüllung von kommunalen Aufgaben dienen:
    • Baumaßnahmen
    • Erwerb beweglicher Sachen, soweit keine Erfassung als sächliche Verwaltungsaufgaben
    • Erwerb unbeweglicher Sachen
    • Erwerb dauerhafter Rechte und zeitlich begrenzter Rechte im Bereich Digitalisierung
    • Entwicklung und Beauftragung digitaler Verfahren
  • Begleit- oder Folgemaßnahmen in unmittelbarem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang und bis unter 50 Prozent
    der förderfähigen Ausgaben der nach dem LuKIFG geförderten Sachinvestition, beispielsweise:
    • mit Baumaßnahmen verbundene Baunebenkosten oder vorbereitende Planungsleistungen
    • nötige Gutachten oder Untersuchungen zur Durchführung der Investitionsmaßnahme

Darauf sollten Sie achten:

  • Mindestinvestitionsvolumen 50.000 Euro
  • Investitionsmaßnahmen müssen auf längerfristige Nutzung auch unter Berücksichtigung der absehbaren demografischen Veränderung abzielen
  • Frühester Beginn der Investitionsmaßnahme 01.01.2025, vollständige Anzeige der Maßnahme bis maximal 31.12.2036, Abschluss aller Maßnahmen bis 31.12.2042
  • Die Anmeldung der benötigten Haushaltsmittel gemäß § 10 Abs. 2 Infra-SVG („Mittelanmeldung“) ist erstmals für das Haushaltsjahr 2027 erforderlich und ist bis 30. Juni 2026 einzureichen. Eine Anmeldung des Mittelbedarfs für das Jahr 2026 ist gesetzlich nicht vorgesehen und nicht erforderlich.
    Die jährliche Berichtspflicht nach § 10 Abs. 1 Infra-SVG über die angezeigten Investitionsmaßnahmen hat in Abstimmung mit dem Land erstmals zum Stichtag 1. Januar 2027 (Einreichungsfrist 31. Januar 2027) zu erfolgen.
     

 

Downloads

www.
Link
Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) auf www.recht.bund.de
pdf
Datei
Infrastruktur-Sondervermögensgesetz - Infra-SVG
pdf
Datei
Verwaltungsvereinbarung LuKIFG (11.12.2025)
pdf
Datei
ANBest-Infra-SVG
www.
Link
Datenschutzhinweise auf www.ib-sachsen-anhalt.de
pdf
Datei
De-minimis-Erklärung AN-3-001
pdf
Datei
Dokumentation der Vertretungsberechtigung VO-0-004
pdf
Datei
Erhebungsbogen zum wirtschaftlich Berechtigten/ wirtschaftlichen Eigentümer LP-0-005
pdf
Datei
Erhebungsbogen Stiftungen LP-0-006
xlsx
Datei
Sondervermögen Infrastruktur zahlenmäßiger Nachweis zum Auszahlungsantrag - Gesamtübersicht noch nicht fällige Rechnungen
xlsx
Datei
Sondervermögen Infrastruktur zahlenmäßiger Nachweis zum Auszahlungsantrag - Gesamtübersicht fällige Rechnungen

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