Die Bereitstellung von Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur verfolgt das Ziel, bestehende Defizite im Bereich der Infrastruktur, die u.a. in der Aufgabenzuständigkeit der Kommunen liegen, abzubauen.
Für Investitionsmaßnahmen des Landes stehen in Sachsen-Anhalt insgesamt 1.045.560.000 Euro zur Verfügung, die den Ministerien anteilig als Budget zugewiesen werden. Die Gewährung der Mittel erfolgt grundsätzlich durch die zuständigen Ministerien.