Herr Gordon Zibolka
Sondervermögen "Infrastruktur"
Das Land Sachsen-Anhalt und die Investitionsbank Sachsen-Anhalt befinden sich noch in Abstimmung zur Umsetzung des Sondervermögens. Weitere Informationen finden Sie in Kürze hier.
Die Bereitstellung von Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur verfolgt das Ziel, bestehende Defizite im Bereich der Infrastruktur, die in der Aufgabenzuständigkeit von Ländern und Kommunen liegen, abzubauen.
Die Unterstützung des Bundes ergänzt damit die notwendigen Anstrengungen der Länder und Kommunen für die dauerhafte Sicherstellung ihrer Investitionstätigkeit in die öffentliche Infrastruktur.
Wer ist Empfänger der Pauschalbudgets?
- Kreisfreie Städte
- Landkreise
- Einheitsgemeinden
Verbandsgemeinden
Was wird gefördert?
- Sachinvestitionen der Träger von Infrastruktureinrichtungen, sofern sie der Erfüllung von kommunalen Aufgaben dienen:
- Baumaßnahmen
- Erwerb beweglicher Sachen, soweit keine Erfassung als sächliche Verwaltungsaufgaben
- Erwerb unbeweglicher Sachen
- Erwerb dauerhafter Rechte und zeitlich begrenzter Rechte im Bereich Digitalisierung
- Entwicklung und Beauftragung digitaler Verfahren
- Begleit- oder Folgemaßnahmen in unmittelbarem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang und bis unter 50 Prozent
der förderfähigen Ausgaben der nach dem LuKIFG geförderten Sachinvestition, beispielsweise:- mit Baumaßnahmen verbundene Baunebenkosten oder vorbereitende Planungsleistungen
- nötige Gutachten oder Untersuchungen zur Durchführung der Investitionsmaßnahme
Darauf sollten Sie achten:
- Mindestinvestitionsvolumen 50.000 Euro
- Investitionsmaßnahmen müssen auf längerfristige Nutzung auch unter Berücksichtigung der absehbaren demografischen Veränderung abzielen
- Frühester Beginn der Investitionsmaßnahme 01.01.2025, vollständige Anzeige der Maßnahme bis maximal 31.12.2036, Abschluss aller Maßnahmen bis 31.12.2042
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Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) auf www.recht.bund.de
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Datenschutzhinweise auf www.ib-sachsen-anhalt.de
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Ihr Ansprechpartner
Herr Norman Renker
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