Forschungsinfrastruktur

Die Wirtschaftsstruktur des Landes Sachsen-Anhalt wird im Bereich der gewerblichen Wirtschaft von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bestimmt, die zumeist keine eigenen Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Kapazitäten dauerhaft unterhalten und deshalb bei der Bewältigung von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben auf die Verfügbarkeit und die Leistungsfähigkeit von Forschungsinfrastrukturen in Einrichtungen des Forschungsmittelstandes und in außeruniversitären Forschungseinrichtungen angewiesen sind.
Mit dem Förderangebot soll zugleich eine Verstetigung von Forschungskooperationen zwischen wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen und KMU durch die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung an den Investitionsprojekten angeregt werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Auszahlungsanträge nach Bewilligung über das IB-Kundenportal einzureichen sind.
Wer wird gefördert?
- antragsberechtigt sind wirtschaftsnahe, anwendungsorientierte, außeruniversitäre, gemeinnützige Forschungseinrichtungen
Was wird gefördert?
- Investitionen zur Schaffung und Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen einschließlich baulicher Maßnahmen, die für deren Errichtung, Betrieb oder Nutzung erforderlich sind
Darauf müssen Sie achten:
Antragsberechtigte müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Durchführung von Forschung und Entwicklung auf wissenschaftlichen oder technischen Gebieten in einer Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt oder am Sitz bzw. Standort des jeweiligen geförderten außeruniversitären Forschungsinstituts
- Ausrichtung vorrangig auf Forschungs- und Entwicklungsleistungen für KMU, dies gilt nicht für institutionell geförderte Forschungseinrichtungen
Anteil der Forschung und Entwicklung beträgt mindestens 70 % an der Gesamtleistung der Einrichtung
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