Frau Beate Stange
Alphabetisierung und Verbesserung der Grundbildung Erwachsener
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener im Rahmen des lebenslangen Lernens. Ziel ist es, die Zahl der Menschen mit geringer Lese- und Schreibkompetenz zu verringern und das Verständnis für das Phänomen und die damit verbundenen Problemlagen zu stärken. Anträge können von Einrichtungen der Erwachsenenbildung gestellt werden. Gefördert werden projektbezogene Personal- und Sachausgaben.
Die Antragsrunde im Jahr 2025 ist geschlossen. Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich.
Wer wird gefördert?
- Durchführung von Bildungsveranstaltungen
- Aufbau regionaler Grundbildungszentren
- Maßnahmen zur Sensibilisierung der Gesellschaft
- Schulungen zur Qualifizierung des pädagogischen Personals
- Modellprojekte für innovative Lehr- und Lernerfahrungen
Was wird gefördert?
- Projekte zur
- Unterstützung der MINT-Bildung
- Unterstützung der schulischen Gesundheitserziehung
- Förderung der historischen Bildung, Traditions- und Heimatpflege
- Stärkung der künstlerischen und kulturellen Bildung
- Förderung der Ökologischen Bildung
- Unterstützung der schulischen Verkehrs- und Mobilitätserziehung
- Sensibilisierung im Bereich der Demokratie- und Friedenserziehung
- Förderung der Medienbildung
Darauf müssen Sie achten:
- Anträge sind bis zum 30. April des Vorjahres einzureichen.
- Antragstellende müssen mehrjährige Erfahrungen in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit nachweisen.
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen je Projekt mindestens 50.000 Euro betragen.
Downloads
www.
Link
Alphabetisierungsrichtlinie zum Europäischen Sozialfonds Plus – ESF-RL-Alpha
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Alphabetisierungsrichtlinie zum Europäischen Sozialfonds Plus – ESF-RL-Alpha
Ihre Ansprechpartnerinnen
Frau Isabel Rademacher
Ihre Ansprechpartnerinnen
Frau Beate Stange
Frau Isabel Rademacher
Gefördert durch
