GRW Infrastrukturförderung
Integrierte regionale Entwicklungskonzepte
Förderung der Erarbeitung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte, die die Grundlage der Entwicklungsanstrengungen in den Regionen unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie zentraler Akteure sein sollen.
Seit dem 1. Januar 2023 gelten in Sachsen-Anhalt transparente Projektauswahlkriterien, die im Mai 2025 angepasst wurden, zur Bewertung vorliegender und neu eingereichter Anträge. Auf Grundlage dieser Bewertung wird das besondere Landesinteresse definiert und eine Rangfolge der Anträge festgelegt. Der Stichtag für das Auswahlverfahren 2025 wurde auf den 31. August 2025 festgelegt.
An dem Auswahlverfahren 2025 können nur bewilligungsreife Anträge teilnehmen. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Projektauswahlkriterien.
Wer wird gefördert?
- Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen
- juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung1 ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dieses vom Finanzamt anerkannt ist, sofern sie zu 100 % im Eigentum von Gebietskörperschaften sind
Was wird gefördert?
Das Entwicklungskonzept wird mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie zentraler Akteure erstellt und beinhaltet mindestens folgende Elemente:
- Beschreibung des Gebietes und Analyse seiner regionalen Stärken und Schwächen,
- fachübergreifend die Entwicklungsziele und Handlungsfelder der Region,
- wesentliche Entwicklungsmaßnahmen zur Erreichung der Entwicklungsziele und Kriterien der Priorisierung von Entwicklungsmaßnahmen,
- Kriterien für die Bewertung der Zielerreichung.
Regionen i. S. der Förderung sind die Landkreise.
Darauf müssen Sie achten:
- Gefördert wird grundsätzlich nur ein Entwicklungskonzept je Region bis zu max. 100.000 Euro mit einem Fördersatz von bis zu 75 % der förderfähigen Kosten. Mit besonderer Begründung sind Ausnahmen von diesem Grundsatz bei neuen regional- und strukturpolitischen Herausforderungen zulässig.
- Förderfähig ist die Erstellung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte durch Dritte.
- Bitte beachten Sie die Richtlinie und den Koordinierungsrahmen.
1 Die fehlende Gewinnerzielungsabsicht muss im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung festgeschrieben sein oder es muss geregelt sein, dass eventuell anfallende Gewinne aus der geförderten Infrastruktur entsprechend dem Förderzweck reinvestiert werden.
Downloads
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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Ihr Ansprechpartner
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