Sondervermögen "Infrastruktur" (Landesarm)
Die Bereitstellung von Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur verfolgt das Ziel, bestehende Defizite im Bereich der Infrastruktur, die in der Aufgabenzuständigkeit von Ländern und Kommunen liegen, abzubauen.
Die Unterstützung des Bundes ergänzt damit die notwendigen Anstrengungen der Länder und Kommunen für die dauerhafte Sicherstellung ihrer Investitionstätigkeit in die öffentliche Infrastruktur.
Darauf sollten Sie achten:
Verfahrensweise
Für Investitionsmaßnahmen des Landes (Landesarm) stehen im Land Sachsen-Anhalt insgesamt 1.045.560.000 Euro zur Verfügung, die den Ministerien anteilig als Budget zugewiesen werden. Die geplante Mittelverwendung ist dem jährlichen Wirtschaftsplan (Wirtschaftsplan 2026) zu entnehmen.
Die Gewährung der Mittel erfolgt grundsätzlich durch die zuständigen Ministerien. Hierfür erstellen die Ressorts sog. Fördergrundsätze und führen auf Basis dieser eine Vorhabenauswahl durch. Bitte beachten Sie, dass die Information/Kommunikation zu den Fördergrundsätzen und dem Vorauswahl- / Antragsverfahren über die jeweiligen Ressorts erfolgt.
Sofern das Ressort die Fördermaßnahme nicht selbst bewilligt, ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt als bewilligende Stelle zuständig und die Antragstellung durch die im Vorauswahlverfahren durch die Ressorts ausgewählten Förderempfänger erfolgt bei der Investitionsbank.
Antragstellung
Voraussetzung: Bestätigung durch das Ressort über die Auswahl als Förderempfänger und Benennung IB als Bewilligungsstelle
- Antragstellung erfolgt digital über das Kundenportal der IB
- Die Bestätigung des Ressorts ist dem Antrag beizufügen
- Darstellung der Investitionsmaßnahmen, die auf längerfristige Nutzung auch unter Berücksichtigung der absehbaren demografischen Veränderung abzielen müssen
- Frühester Beginn der Investitionsmaßnahme 01.01.2025, vollständige Anzeige der Maßnahme bis maximal 31.12.2036, Abschluss aller Maßnahmen bis 31.12.2042
- Nach Prüfung des Antrags durch die IB ggf. Anforderung weiterer Unterlagen zur Bewilligung
Änderungsantrag
Änderungen vor Bewilligung sind formlos über die Nachrichtenfunktion des IB-Kundenportals zu melden
Ergeben sich in Ihrem bewilligten Vorhaben Änderungen im Zuwendungszweck, Bewilligungszeitraum oder Ausgaben- und Finanzierungsplan, können diese über das IB-Kundenportal angezeigt werden
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