Empowerment für Eltern

Das Land unterstützt Projekte mit dem Ziel, die Chancen von Kindern für ein gesundes, chancengleiches und insgesamt gelingendes Aufwachsen zu verbessern.
Gefördert wird der Einsatz pädagogischer Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, um von Exklusion bedrohte oder benachteiligte Eltern niedrigschwellig zu ermutigen und zu befähigen, die Erziehung ihrer Kinder selbstbestimmt wahrzunehmen und einen Präventionsansatz gegen Kinderarmut zu leisten (Handlungssäule 1).
Darüber hinaus werden die Kindertageseinrichtungen durch die Implementierung einer landesweit tätigen Netzwerkstelle zu sozialraumorientierter Arbeit angeregt, welche wiederum einen positiven lokalen Effekt erzielt (Handlungssäule 2).
Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich.
Wer wird gefördert?
- Handlungssäule 1:
- Träger von Kindertageseinrichtungen nach § 9 KiFöG
- Träger von Kindertageseinrichtungen nach § 9 KiFöG
- Handlungssäule 2:
- anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- anerkannte Bildungsträger nach § 178 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)
- Stiftungen und Fortbildungsinstitute
Was wird gefördert?
- Für die Durchführung der Projekte notwendige
- Personalausgaben
- Sachausgaben
- Handlungssäule 1: Zuschuss in Höhe von bis zu 85% der anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Handlungssäule 2: Zuschuss in Höhe von bis zu 100% der anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Pauschalierung der Personal- und Sachausgaben
Darauf müssen Sie achten:
- Handlungssäule 1: Verteilung der maximalen Vollbeschäftigungseinheiten gemäß Richtlinie Ziffer 5.5.3
- Handlungssäule 2: Förderung von bis zu 2,7 Vollbeschäftigungseinheiten für Netzwerkkoordinatoren und 1,0 Vollbeschäftigungseinheiten für Netzwerkassistenz
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