Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT
Bildung, Forschung und Entwicklung (JTF)

Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen und den öffentlich geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie den An-Instituten von Hochschulen Mittel für die Förderung von Bildung, Forschung und Entwicklung aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) bereit.
Informationen zur Antragsstellung im Rahmen "Neues Europäisches Bauhaus" (NEB) finden Sie HIER.
Wer wird gefördert?
- Hochschulen in Sachsen-Anhalt
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt
- An-Institute von Hochschulen in Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
- Errichtung, Erweiterung und Ausstattung von anwendungsnaher, transferrelevanter Forschungsinfrastruktur einschließlich Forschungsbauten
- Transferrelevante Forschungsprojekte in enger Zusammenarbeit mit KMU aus den vom Kohleausstieg betroffenen Landkreisen
- Forschungsvorhaben in den Strukturwandelgebieten
- vorhabenbezogene Bruttopersonal- und Sachausgaben sowie sonstige Ausgaben
- Ausstattungs- und Geräteinvestitionen
- Investitionen für die Neubeschaffung und Ergänzung von Geräten oder Gerätegruppen (mehrere Geräte) im Zusammenhang mit Forschungsvorhaben
- kleine Baumaßnahmen, soweit sie dem Einbau geförderter Geräte dienen
- große Baumaßnahmen im Wissenschaftsbereich
- Projektförderung, Förderhöchstgrenze 100% der förderfähigen Ausgaben
- pauschale Förderung (kein Einreichen von Belegen für die Ausgaben, welche über die Pauschalen gefördert werden, z. B. Restkostenpauschale auf die direkt abgerechneten Bruttopersonalausgaben von 40%)
Haushaltsplanentwurf bei Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von unter 200.000 Euro
Was Sie beachten sollten
- zur Antragstellung sind die vollständigen Unterlagen lt. Unterlagencheckliste einzureichen
- Innerhalb eines Auswahlverfahrens wird durch ein Gremium über die Erfüllung der Projektauswahlkriterien, welche in der Vorhabenskizze darzustellen sind, entschieden Für die Prüfung der Erfüllung der Projektauswahlkriterien sind die folgenden Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen:
- Antragsteller sind Hochschulen laut Hochschulgesetz sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen laut §91b GG und An-Institute von Hochschulen. Die berechtigten Antragsteller haben ihren Sitz in Sachsen-Anhalt
- Antragsteller sind Hochschulen laut Hochschulgesetz sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen laut §91b GG und An-Institute von Hochschulen. Die berechtigten Antragsteller haben ihren Sitz in Sachsen-Anhalt
- Die Projektauswahlkriterien, die Bewertungsmodalitäten und die Erfüllungsgrade sind:
- Fachliche Eignung des Bewerbenden
- Besitzt die Universität/ Hochschule/ außeruniversitäre Forschungseinrichtungen die für die Projektumsetzung erforderlichen Ressourcen (Personal mit geeignetem Forschungsschwerpunkt, technische und räumliche Ausstattung) bzw. wird die dafür erforderliche Ressource geschaffen (z.B. durch Förderung von Personal bzw. Geräten)?
- nein (0 Punkte)
- ja (2 Punkte)
- in besonderen Maße (4 Punkte)
- Besitzt die Universität/ Hochschule/ außeruniversitäre Forschungseinrichtungen die für die Projektumsetzung erforderlichen Ressourcen (Personal mit geeignetem Forschungsschwerpunkt, technische und räumliche Ausstattung) bzw. wird die dafür erforderliche Ressource geschaffen (z.B. durch Förderung von Personal bzw. Geräten)?
- Qualität des Projektkonzeptes
- Ist die Analyse der gegebenen sowie der zu erwartenden Forschungs- bzw. Transferergebnisse plausibel?
- nicht plausibel (0 Punkte)
- überwiegend plausibel (2 Punkte)
- plausibel (4 Punkte)
- Sind die Möglichkeiten der Universität/ Hochschule/ außeruniversitäre Forschungseinrichtungen für einen späteren technologie- bzw. Wissenstransfer gegeben?
- ungenügend (0 Punkte)
- ausreichend (1 Punkt)
- befriedigend (2 Punkte)
- gut (3 Punkte)o sehr gut (4 Punkte)
- Ist der Finanz- und Ablaufplan des Vorhabens plausibel?
- nicht plausibel (0 Punkte)
- überwiegend plausibel (2 Punkte)
- plausibel (4 Punkte)
- Ist die Analyse der gegebenen sowie der zu erwartenden Forschungs- bzw. Transferergebnisse plausibel?
- Potential des Vorhabens
- In wie weit trägt das Projekt zu einer Neu- bzw. Weiterentwicklung mit hohem Transferpotential in der Strukturwandelregion bei?
- ungenügend (0 Punkte)
- ausreichend (1 Punkt)
- befriedigend (2 Punkte)
- gut (3 Punkte)
- sehr gut (4 Punkte)
- Klimaverträglichkeitsprüfung
Nur für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren.
Die Förderwürdigkeit setzt eine Klimaverträglichkeitsprüfung mit positivem Ergebnis voraus.
- In wie weit trägt das Projekt zu einer Neu- bzw. Weiterentwicklung mit hohem Transferpotential in der Strukturwandelregion bei?
- Bewertung der Auswahlkriterien:
- 0 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen nicht
- bis 9 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen im Wesentlichen
- bis 14 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen
- bis 20 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen in besonderem Maße
- Fachliche Eignung des Bewerbenden
- nach positivem Votum des Gremiums wird anhand der eingereichten Unterlagen die Förderfähigkeit des Vorhabens entschieden
- Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden. Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen.
Mehr Informationen zur Vergabeprüfung ...
Downloads
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Datenschutzhinweise auf www.ib-sachsen-anhalt.de
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WISSENSCHAFT (2021-2027) Richtlinie
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WISSENSCHAFT (2021-2027) Richtlinienänderung RdErl. 1.8.2025)
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Grundsätze der Förderung von Wissenschaft und Forschung an Hochschulen (2021 - 2027)
pdf
Datei
WISSENSCHAFT (2021-2027) Merkblatt Bildung, Forschung und Entwicklung (JTF)
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Datei
Merkblatt mit Hinweisen zum förderunschädlichen Vorhabenbeginn
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Hinweise zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
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Gestaltungsvorschriften zur Publizität (EU-Fonds in Sachsen-Anhalt)
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WISSENSCHAFT (2021-2027) JTF Unterlagencheckliste
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Antrag
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WISSENSCHAFT (2021-2027) Anlage 1 zum Antrag AN-9-177
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WISSENSCHAFT (2021-2027) Vorhabenskizze SO-0-049
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Erklärung zur Vergabe von Aufträgen AN-4-001
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Erhebungsbogen zum wirtschaftlich Berechtigten/ wirtschaftlichen Eigentümer LP-0-005
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Erklärung zur Verfügbarkeit von Grundstücken AN-9-121
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Erklärung zu fachbehördlichen Genehmigungen (Baurecht) AN-9-137
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Erklärung der zuständigen Behörden AN-9-055
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Klimaverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturinvestitionen
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Vollmacht für die elektronische Kommunikation über das IB-Kundenportal VO-0-003
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Erklärung zur Einhaltung des Besserstellungsverbotes (Vollprüfung) SO-0-018
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Anlage zur Erklärung zur Einhaltung des Besserstellungsverbotes (Vollprüfung) SO-1-019
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Dokumentation der Vertretungsberechtigung VO-0-004
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Rechtsbehelfsverzicht für die Online-Antragstellung im Kundenportal SO-1-027
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Auszahlungsantrag - Nutzen Sie bitte das IB-Kundenportal
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Vermerk über die Erteilung eines Auftrags AU-1-001
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WISSENSCHAFT (2021-2027) zahlenmäßiger Nachweis
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Vergabeübersicht Mittelabruf Pauschalkosten
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Vergabeübersicht Mittelabruf Realkosten
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Datei
WISSENSCHAFT (2021-2027) Prüfbescheinigung für Personalausgaben von Hochschulen zum Auszahlungsantrag AU-9-035
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WISSENSCHAFT (2021-2027) Prüfbescheinigung für Personalausgaben von außeruniversitären Forschungseinrichtungen zum Auszahlungsantrag AU-9-036
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Musterplakat: Kofinanziert von der Europäischen Union
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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Ihre Ansprechpartner
Herr Steffen Obst
Frau Annette Heise
Frau Constance Kunze
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