Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT
Gleichstellung, Qualifizierung, Nachwuchs (ESF+)
Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen und den öffentlich geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie den An-Instituten von Hochschulen Mittel für die Förderung von Forschung und Innovation aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bereit.
Eine Antragstellung in diesem Förderprogramm ist nicht mehr möglich.
Wer wird gefördert?
- Hochschulen in Sachsen-Anhalt
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt
An-Institute von Hochschulen in Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
- Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen für Gleichstellung in Hochschulen
- Verstärkung der Frauenanteile und Steigerung der Anzahl der Frauen u. a. im MINT-Bereich zur Verbesserung der Berufungsfähigkeit für Professuren, Förderung von Promotionen mit dem Ziel der Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses, Personalmaßnahmen zur Netzwerkbildung und Koordination von Gleichstellungs- und Gendermaßnahmen („FEM-Power“)
- Veranstaltungen, die der Chancengleichheit dienen,
- Maßnahmen der Begleitforschung in Sozial-, Geistes-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in den Bereichen Gleichstellung, Qualifikation oder wissenschaftlicher Nachwuchs
- Unterstützung des Ausbaus von Projekten mit Beteiligung an Netzwerken der europäischen Spitzenforschung
- EU-Hochschulnetzwerk
Einzelvorhaben zur Unterstützung der Nachhaltigkeit von EU-Vorhabenergebnissen sowie im Vorfeld von EU-Vorhaben
- EU-Hochschulnetzwerk
- Verbesserung der internationalen Kompetenz im Wissenschaftssystem Sachsen- Anhalts
- Maßnahmen zur Verbesserung der Doktorandenausbildung durch den zusätzlichen Auf- und Ausbau internationaler Graduiertenkollegs und Doktorandenschulen
- neue online-gestützte Studienangebote, duale Studiengänge und Studiengänge mit vertieften Praxisphasen orientiert am Bedarf der Wirtschaft Sachsen-Anhalts
- zusätzliche Maßnahmen zur verbesserten Ausstattung der Hochschulen mit Humanressourcen, die im Zuge der Strategien zur Internationalisierung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erforderlich sind
- Aktivitäten für den erforderlichen zusätzlichen Personaleinsatz zur Internationalisierung der Hochschulen in ihren verschiedenen Facetten (z. B. Gastwissenschaftleraufenthalte, internationale Konferenzen, Austausch mit Kooperationspartnern).
- Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen für Personal im Bereich Medizin und Pflegewissenschaften zur Erhöhung der Akademisierung in diesem Bereich
- Maßnahmen an Hochschulen in Medizin, Telemedizin, Medizintechnik, Ernährungswissenschaften, Alters- und Pflegewissenschaften, Informations- und Kommunikationstechnologien zur Qualifikation und Verbesserung der Ausbildung im Medizin- und Pflegebereich sowie zur Attraktivität der Qualität und Arbeitsplatzgewinnung
- Maßnahmen an Hochschulen in Medizin, Telemedizin, Medizintechnik, Ernährungswissenschaften, Alters- und Pflegewissenschaften, Informations- und Kommunikationstechnologien zur Qualifikation und Verbesserung der Ausbildung im Medizin- und Pflegebereich sowie zur Attraktivität der Qualität und Arbeitsplatzgewinnung
- vorhabenbezogene Bruttopersonal- und Sachausgaben sowie sonstige vorhabenbezogene Ausgaben z. B. Stipendien
- Projektförderung, Förderhöchstgrenze 100% der förderfähigen Ausgaben
- pauschale Förderung (kein Einreichen von Belegen für die Ausgaben, welche über die Pauschalen gefördert werden, z. B. Restkostenpauschale auf die direkt abgerechneten Bruttopersonalausgaben von 20%)
- Haushaltsplanentwurf bei Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von unter 200.000 Euro
Darauf müssen Sie achten:
- zur Antragstellung sind die vollständigen Unterlagen lt. Unterlagencheckliste einzureichen
- innerhalb eines Auswahlverfahrens wird durch ein Gremium über die Erfüllung der Projektauswahlkriterien, welche in der Vorhabenskizze darzustellen sind, entschieden. Für die Prüfung der Erfüllung der Projektauswahlkriterien sind die folgenden Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen:
- Antragsteller sind Hochschulen laut Hochschulgesetz sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen laut §91b GG und An-Institute von Hochschulen. Die berechtigten Antragsteller haben ihren Sitz in Sachsen-Anhalt
- Antragsteller sind Hochschulen laut Hochschulgesetz sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen laut §91b GG und An-Institute von Hochschulen. Die berechtigten Antragsteller haben ihren Sitz in Sachsen-Anhalt
- die Projektauswahlkriterien, die Bewertungsmodalitäten und entsprechenden Erfüllungsgrade sind:
- fachliche Eignung des Bewerbenden
- Besitzt die Hochschule/ Forschungseinrichtung die für die Projektumsetzung erforderlichen Ressourcen (Personal, technische und räumliche Ausstattung) bzw. wird die dafür erforderliche Ressource geschaffen (z.B. durch Förderung von Personal)
Hinweis: Bei „Nein“ 0 Punkte erfüllt der Bewerber die Kriterien nicht und scheidet somit aus- nein (0 Punkte)
- ja (2 Punkte)
- in besonderen Maße (4 Punkte)
- Verfügt die Hochschule/ Forschungseinrichtung zur Projektumsetzung über den erforderlichen Stand der Wissenschaft und die dafür erforderlichen Ressourcen (Fachliches Know-how des Personals, Erfahrung bei Gleichstellung, Qualifizierung und wissenschaftlichem Nachwuchs etc.)
- o nein (0 Punkte)
- o ja (2 Punkte)
- o in besonderen Maße (4 Punkte)
- Besitzt die Hochschule/ Forschungseinrichtung die für die Projektumsetzung erforderlichen Ressourcen (Personal, technische und räumliche Ausstattung) bzw. wird die dafür erforderliche Ressource geschaffen (z.B. durch Förderung von Personal)
- Qualität des Projektkonzeptes
- Aktualität und Darstellung der Recherchen der Hochschule/ Forschungseinrichtung zum Stand von Wissenschaft, Gleichstellung, Qualifizierung und wissenschaftlichem Nachwuchs
Hinweis: Bei „ungenügend“ 0 Punkte erfüllt der Bewerber die Kriterien nicht und scheidet somit aus.- ungenügend (0 Punkte)
- ausreichend (1 Punkt)
- befriedigend (2 Punkte)
- gut (3 Punkte)
- sehr gut (4 Punkte)
- Sind die veranschlagten Aufwendungen für Personal, Material, Fremdleistungen und Ausstattungen u.a. hinsichtlich Mengen-/ Wertgerüst angemessen?
- nein (0 Punkte)
- ja (2 Punkte)
- in besonderen Maße (4 Punkte)
- Ist die Analyse der gegebenen sowie der zu erwartenden Wissenschafts- und Qualifizierungsergebnisse plausibel?
- ungenügend (0 Punkte)
- ausreichend (1 Punkt)
- befriedigend (2 Punkte)
- gut (3 Punkte)
- sehr gut (4 Punkte)
- Sind die Möglichkeiten für einen späteren Einsatz der qualifizierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Region gegeben?
- ungenügend (0 Punkte)
- ausreichend (1 Punkt)
- sehr gut (2 Punkte)
- Ist der Finanz- und Ablaufplan des Vorhabens plausibel?
- nicht plausibel (0 Punkte)
- überwiegend plausibel (2 Punkte)
- plausibel (4 Punkte)
- Aktualität und Darstellung der Recherchen der Hochschule/ Forschungseinrichtung zum Stand von Wissenschaft, Gleichstellung, Qualifizierung und wissenschaftlichem Nachwuchs
- Bewertung der Auswahlkriterien:
- Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen nicht
- bis 8 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen im Wesentlichen
- bis 18 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen
- bis 26 Punkte: Das Projekt übertrifft die Anforderungen
- fachliche Eignung des Bewerbenden
- nach positivem Votum des Gremiums wird anhand der eingereichten Unterlagen die Förderfähigkeit des Vorhabens entschieden
- Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden. Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen.
Mehr Informationen zur Vergabeprüfung ...
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Datenschutzhinweise auf www.ib-sachsen-anhalt.de
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WISSENSCHAFT (2021-2027) Richtlinie
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WISSENSCHAFT (2021-2027) Richtlinienänderung RdErl. 1.8.2025)
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Grundsätze der Förderung von Wissenschaft und Forschung an Hochschulen (2021 - 2027)
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WISSENSCHAFT (2021-2027) Merkblatt Gleichstellung, Qualifikation, Nachwuchs (ESF+)
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Merkblatt mit Hinweisen zum förderunschädlichen Vorhabenbeginn
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Hinweise zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
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Gestaltungsvorschriften zur Publizität (EU-Fonds in Sachsen-Anhalt)
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WISSENSCHAFT (2021-2027) ESF+ Unterlagencheckliste
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WISSENSCHAFT (2021-2027) Anlage 1 zum Antrag AN-9-177
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WISSENSCHAFT (2021-2027) Vorhabenskizze SO-0-049
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Teilnehmerfragebogen Eintritt ESF+ oder JTF
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Erklärung zur Vergabe von Aufträgen AN-4-001
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Erhebungsbogen zum wirtschaftlich Berechtigten/ wirtschaftlichen Eigentümer LP-0-005
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Finanzierungsbestätigung Zuschüsse EX-0-005
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Vollmacht für die elektronische Kommunikation über das IB-Kundenportal VO-0-003
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Erklärung zur Einhaltung des Besserstellungsverbotes (Vollprüfung) SO-0-018
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Anlage zur Erklärung zur Einhaltung des Besserstellungsverbotes (Vollprüfung) SO-1-019
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Dokumentation der Vertretungsberechtigung VO-0-004
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Rechtsbehelfsverzicht für die Online-Antragstellung im Kundenportal SO-1-027
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Auszahlungsantrag - Nutzen Sie bitte das IB-Kundenportal
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Teilnehmerfragebogen Austritt ESF+ oder JTF
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Teilnehmer-Monitoring ESF+ / JTF
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Vermerk über die Erteilung eines Auftrags AU-1-001
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WISSENSCHAFT (2021-2027) zahlenmäßiger Nachweis
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Vergabeübersicht Mittelabruf Pauschalkosten
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Vergabeübersicht Mittelabruf Realkosten
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WISSENSCHAFT (2021-2027) Prüfbescheinigung für Personalausgaben von Hochschulen zum Auszahlungsantrag AU-9-035
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WISSENSCHAFT (2021-2027) Prüfbescheinigung für Personalausgaben von außeruniversitären Forschungseinrichtungen zum Auszahlungsantrag AU-9-036
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Musterplakat: Kofinanziert von der Europäischen Union
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