FAQ Digital Innovation
- Im Förderschwerpunkt „Digital Innovation“ werden die Fördermittel im Rahmen von mehreren Förderaufrufen verteilt über die Förderlaufzeit vergeben.
- Über die jeweiligen Förderaufrufe wird mit angemessenem zeitlichem Vorlauf auf unserer Webseite und über unseren Newsletter informiert.
- Förderanträge sind online über das IB-Kundenportal zu stellen.
- Mit Durchführung des 7. Förderaufrufes erfolgen grundlegende Änderungen im Antragsverfahren im Förderschwerpunkt „Digital Innovation“.
- Die Antragstellung findet ab dem 7. Förderaufruf in Form eines einstufigen Online-Antragsverfahrens statt, welches mit einer Projektauswahl verbunden ist, die auf den bereits bekannten Projektauswahlkriterien basiert.
- Weitere wesentliche Änderungen umfassen die Festlegung der maximal zuzulassenden Anzahl von Anträgen je Förderaufruf sowie die Einführung einer Mindestpunktzahl, die sich auf die Kriterien der Projektauswahl und den Antrag bezieht. Sowohl die Anzahl der zuzulassenden Anträge als auch die zu erreichende Mindestpunktzahl können zwischen den einzelnen Förderaufrufen variieren.
- Nach erfolgreicher Antragstellung im OAS-Kundenportal erfolgt eine verfahrensgemäße Prüfung und Bewertung des Antrages, basierend auf den Angaben zu den Projektauswahlkriterien, der vorliegenden Projektskizze sowie aller weiteren eingereichten Unterlagen.
- Über das Ergebnis der Projektauswahl informieren wir im Rahmen der Antragsbearbeitung.
- Zur Bewertung der Investitionsvorhaben wurden vom Richtliniengeber verschiedene Kriterien definiert, die in Abhängigkeit des jeweiligen Inhalts des Antrages / Vorhabens sowie dem Erfüllungsgrad einer Punktzahl entsprechen. Weiterführende Informationen sind den „Informationen zur Vorhabenauswahl“ / dem aktuellen Förderaufruf zu entnehmen.
- Die Summe der Punkte aus den Angaben zu den Auswahlkriterien und in Abhängigkeit der jeweils dazu festgelegten Wichtungsfaktoren ergibt eine Gesamtpunktzahl für den Antrag, diese muss über der festgelegten Mindestpunktzahl gem. Förderaufruf liegen, um eine Weiterbearbeitung zu ermöglichen.
- Bitte beachten Sie: Die festgelegten Auswahlkriterien beinhalten entsprechende Ausschlusskriterien, die zu einer Ablehnung eines Antrages führen können.
- Mit dem Vorhaben darf mit Antragseingang begonnen werden.
- Um eine ordnungsgemäße und verfahrensgemäße Prüfung eines Antrages vornehmen zu können, müssen die Angaben zu den Projektauswahlkriterien plausibilisiert werden können. Dafür ist es notwendig, dass die Projektskizze gewissenhaft ausgefüllt und die Angaben mit den notwendigen Erläuterungen und Angaben untersetzt werden.
- Es gilt zu beachten, dass sowohl die Auswahl der einzelnen Kriterien, wie auch die projektbezogenen Angaben so konkret und ausführlich beschrieben werden, dass diese nachvollzogen und plausibilisiert werden können.
- Es darf nur ein Antrag pro Wettbewerbsrunde und Unternehmen eingereicht werden. Wird mehr als ein Antrag gestellt, scheiden alle gestellten Anträge in der Antragsrunde aus. Diese Regelung gilt, sofern vorliegend, für den gesamten Unternehmensverbund (vgl. Ziffer 7.3.5 der Richtlinie).
- Die Antragsberechtigung eines kleinen oder mittleren Unternehmens erlischt, wenn zwei seiner Projekte in der Laufzeit der Richtlinien als förderfähig ausgewählt wurden (vgl. Ziffer 7.3.5 der Richtlinie).
FAQs und wichtige Hinweise zu den Projektauswahlkriterien Digital Innovation
- Für eine verfahrensgemäße Plausibilisierung und Bewertung des Innovationsgehalts des Vorhabens ist es zwingend erforderlich, im Rahmen der Projektbeschreibung die aktuelle prozessuale Ausgangssituation, sowie die geplante prozessuale Digitalisierung vorhabenbezogen, möglichst gegenüberstellend, detailliert, belastbar und nachvollziehbar zu analysieren und zu beschreiben. Gleiches gilt für die technologische Ausgangssituation. Zu erläutern sind insbesondere die im Unternehmen vorhandenen Technologien, wobei speziell auf Software- und Hardwarekomponenten eingegangen werden muss.
- Gehen Sie im Weiteren so konkret wie möglich und mit der erforderlichen Detailtiefe darauf ein, in welche Software, Hardware und/oder Leistungen Dritter im Rahmen des Vorhabens investiert werden sollen, und begründen Sie die vorhabenbezogene Notwendigkeit dieser Anschaffungen. Führen Sie aus, inwiefern damit verbunden keine Ersatzbeschaffung vorliegt.
- Besonders wichtig zur Bewertung des Vorhabens bzw. des Antrages sind Angaben, ob Ihr Unternehmen bereits Vorförderungen für Digitalisierungsmaßnahmen erhalten hat. In diesem Fall ist es zwingend erforderlich, inhaltlich ausführlich darauf einzugehen und eine klar erkennbare Abgrenzung zum beantragten Projekt aufzuzeigen.
Bitte beachten Sie, dass ein Vorhaben, dessen Inhalt eine Ersatzbeschaffung oder Weiterentwicklung eines bereits geförderten Projektes darstellt, zur Ablehnung Ihres Antrags führen kann. Dies gilt ebenfalls, wenn anhand der vorliegenden Angaben zur Ausgangssituation u./o. Beschreibung der Digitalisierung der innovative Charakter bzw. der Innovationsgehalt des Vorhabens nicht erkennbar ist.
Wie muss ich meine Auswahl zur Wirtschaftlichkeit (in welchem Zeitraum lässt sich das geplante Vorhaben refinanzieren?) in der Projektskizze untersetzen?
- Dazu benötigen wir insbesondere mit konkreten Zahlen untersetzte (Circa-)Angaben, bspw. zu den erwarteten zeitlichen, vorhaben- und prozessbezogenen Einsparungen (z.B. Prozesszeiten, Arbeitszeiten etc.) hinsichtlich der zu digitalisierenden Bereiche, Prozess- bzw. Handlungsabläufe sowie daraus resultierend die prognostizierten monetären Kosteneinsparungen (z.B. Personalkosten, Betriebskosten etc.). Sofern das Vorhaben zu einer Umsatzerhöhung im UN führt (bspw. können die freigewordenen Kapazitäten zur Übernahme weiterer Aufträge genutzt werden), ist diese durch entsprechend avisierte Umsatz- und Ertragszahlen (Circa-Angaben) zu belegen. Im Falle einer digitalen Produktentwicklung ist die Umsatz- und Ertragsvorschau um eine detaillierte Produktkalkulation mit Deckungsbeitrag zu ergänzen. In jedem Fall müssen Ihre diesbezüglichen Angaben aus der Projektskizze Ihre Auswahl des Kriteriums und den damit verbundenen Refinanzierungszeitraum plausibilisieren.
Bitte beachten Sie, dass eine mangelnde Nachvollziehbarkeit und Bewertbarkeit der Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens im Antragsverfahren als Ausschlusskriterium zu werten sind, was letztlich zur Ablehnung des Antrags führen kann.
Erfüllt mein Vorhaben die Bedingungen zur Barrierefreiheit?
- Barrierefreiheit besteht, wenn die Innovation für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Dazu gibt es bestimmte Vorgaben in Bezug auf an die barrierefreie Gestaltung von Websites, Webanwendungen, mobilen Anwendungen, wie z.B. die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) oder die EU-Richtlinie 2016/2102. Die Inhalte des Vorhabens sollten sich im Wesentlichen an diesen Vorgaben orientieren, um als barrierefreies Vorhaben eingestuft und bewertet zu werden. Grundsätzlich sind diesbezügliche Angaben ausführlich und plausibel zu beschreiben.
Erfüllt mein Vorhaben die Vorgaben zur Interoperabilität?
- Eine Interoperabilität ist dann gegeben, wenn unterschiedliche Geräte (mindestens zwei) einschließlich Software miteinander interagieren und unter Einhaltung gemeinsamer technischer Normen, bspw. ein Datenaustausch erfolgen kann, ohne die Daten anzupassen oder zu verändern. Ein Bsp. bildet die Corona-Warn-App, diese konnte einheitlich sowohl auf Android-, als auch auf Apple-Geräten genutzt werden, möglich machte dies ein angepasster einheitlicher Datenstandard, der eine direkte Kommunikation zwischen Android- und Apple-Geräten erlaubte!
Eine Interoperabilität liegt bspw. nicht vor, wenn Sie bspw. eine Software anschaffen und diese auf verschiedenen Endgeräten nutzbar ist, hierbei handelt es sich lediglich um eine Kompatibilität. Auch im Bereich des Gesundheitswesens spielt die Interoperabilität eine wesentliche Rolle beim Austausch von Patientendaten über verschiedene IT-Systeme und Sektoren hinweg. Grundsätzlich sind diesbezügliche Angaben ausführlich und plausibel zu beschreiben.
Bitte beachten Sie, dass eine mangelnde Nachvollziehbarkeit und Bewertung der Nachhaltigkeit Ihres Vorhabens im Antragsverfahren als Ausschlusskriterium zu werten ist, was letztlich zur Ablehnung des Antrags führen kann.