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Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Das #teamib wünscht Ihnen erholsame Feiertage und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr.

Vielen Dank für das vertrauensvolle Miteinander! Wir freuen uns darauf, 2026 gemeinsam weiter Türen zu öffnen. Wir sind für Sie da – auch zwischen den Feiertagen! Am 29. und 30. Dezember 2025 sowie am 2. und 5. Januar 2026 erreichen Sie unsere Förderberatung wie gewohnt während der regulären Sprechzeiten unter der kostenfreien Hotline 0800 56 007 57.

Aktuelles

Neben einer Straße wird ein Radweg gebaut. Man sieht Baustellenfahrzeuge.

Startschuss für das Sondervermögen „Infrastruktur“

Am 1. Januar 2026 tritt das Infrastruktur-Sondervermögensgesetz in Kraft. Das Gesetz regelt die Verteilung von Mitteln in Höhe von 2,61 Milliarden Euro, die das Land durch das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) des Bundes erhält. 
Die Mittel aus dem Sondervermögen fließen in die öffentliche Infrastruktur sowie in Maßnahmen für Wirtschaftswachstum. Sie sind in einen Landes- und einen Kommunalarm aufgeteilt. Insgesamt ca. 1,6 Milliarden Euro werden den Kommunen als pauschale Budgets zur freien Verwendung innerhalb der Bundesvorgaben gewährt. Der Landesarm umfasst 40 Prozent der Mittel, ca. eine Milliarde Euro, die auf die Ministerien und damit fachaufgabenbezogen aufgeteilt wurden. Auch von diesen Mitteln können die Kommunen partizipieren. 

Finanzminister Michael Richter: „Die Verteilung der Mittel erfolgt unbürokratisch über unsere Investitionsbank, so dass schnell erste Ergebnisse zu sehen sei dürften, sei es bei Bauprojekten, beim Straßenausbau oder bei der Einführung von digitalen Verfahren.“ 

Die kreisfreien Städte, Landkreise sowie Einheits- und Verbandsgemeinen können ab 2. Januar 2026 über die Internetseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt IB entsprechende Vorhaben innerhalb des Kommunalarms anzeigen https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/oeffentliche-einrichtungen/investieren-ausgleichen/sondervermoegen-infrastruktur 

Sobald die Konzeption der Förderprogramme in den Ressorts für den Landesarm abgeschlossen ist, wird über Förder- und Antragsvoraussetzungen in gewohnter Weise informiert. 

Weitere Informationen auch hier: https://mf.sachsen-anhalt.de/finanzen/haushalt/sondervermoegen-infrastruktur 

Hintergrund: 
Das Länder- und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) regelt die Verteilung von 100 Milliarden Euro auf die Bundesländer. Diese Mittel sind Teil des Bundessondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz, das insgesamt 500 Milliarden Euro umfasst. Sachsen-Anhalt erhält 2,61 Milliarden Euro. 

 

Pressemitteilung Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

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