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Förderaufruf: Denkmalpflege-Bundesprogramm Industriekultur (InKult) 2027
Für das Mitteldeutsche Revier Sachsen-Anhalt stehen bis 2038 rund 34 Millionen Euro im Denkmalpflege-Bundesprogramm „Industriekultur“ (InKult) aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen zur Verfügung. Bis zum 6. September 2026 können in der derzeitigen Förderrunde 2027-2030 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) Projektanmeldungen für Vorhaben im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt eingereicht werden.
Rainer Robra, Staatsminister und Minister für Kultur, unterstreicht die Bedeutung des Programms: „Sachsen-Anhalt gehört zu den traditionsreichen Industrieregionen Europas. Unsere Industriegeschichte prägt die Identität unseres Landes und die seiner Bürgerinnen und Bürger an vielen Orten. Ich freue mich daher sehr, dass wir die Pflege, Entwicklung und Vermittlung unseres industriekulturellen Erbes in den vergangenen Jahren entscheidend vorantreiben konnte. Mit den Mitteln des Bundesprogramms Industriekultur bieten sich wertvolle Gelegenheiten, weitere wichtige Vorhaben auf den Weg zu bringen.“
Das Programm fördert die Sicherung, Sanierung, Restaurierung sowie Modernisierung von herausragenden Industriegebäuden und -anlagen, welche bereits unter Denkmalschutz stehen, insbesondere unter den Aspekten der Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Es muss ein starker unmittelbarer oder mittelbarer Bezug zur Braunkohleförderung und Energiegewinnung erkennbar sein. Die Beantragung in Bauabschnitten ist möglich. Die Förderung von investiven Maßnahmen ist nur bei Vorhandensein von abgeschlossenen Planungsunterlagen (Phase 3) möglich, dabei ist die Beantragung der Förderung von reinen Planungsleistungen (Phase 1-3) im ersten Bauabschnitt möglich.
In Sachsen-Anhalt ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) mit der Umsetzung des Programms beauftragt. Sie wird ein zweistufiges Antragsbearbeitungsverfahren durchführen. Die Projektanmeldung muss bis zum 6. September 2026 bei der der IB eingereicht werden. Nach Prüfung der Förderwürdigkeit werden die Unterlagen mit der Stellungnahme der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt beim Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) eingereicht. Die Förderentscheidung seitens des Bundes ist für Februar 2027 terminiert. Sofern die Prüfung positiv ausgefallen ist, kann in einem zweiten Schritt die Antragstellung erfolgen.
Weiterführende Informationen sowie die Antragsformulare können der IB-Website https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/inkult entnommen werden.
Pressemitteilung Staatskanzlei und Ministerium für Kultur