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Angewandte NEB-Projekte - Förderaufruf Industriekultur

Der Förderaufruf „angewandte NEB-Projekte“ – Industriekultur ermöglicht die Förderung investiver und nicht-investiver sowie gemeinwohlorientierter Vorhaben mit Bezug zur Industriekultur, die konzeptionell, wissenstransfer- und teilnahmeorientiert ausgestaltet sind und so weit wie möglich lokale Lösungen für globale Herausforderungen bieten.


Antragstellung bis 15. August 2025 möglich


 

Wer wird gefördert?

  • Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden, sonstige Gemeindeverbände
  • Kreisentwicklungsgesellschaften, kommunale Entwicklungsgesellschaften
  • Vereine, Verbände und Stiftungen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

  • Technologie und New Materials und Kompetenz im nachhaltigen Bauen
    • Vorhaben zur Weiterentwicklung und ersten Anwendung neuer Baustoffe sowie zum Recycling bestehender Bausubstanz und Förderung von deren Aufnahme in eine Baustoffdatenbank
  • Wissen
    • Förderung von Projekten, in denen Kommunen und deren Bewohner mithilfe fachübergreifender Netzwerke befähigt werden, für eigene Vorhaben in den Bereichen Städtebau und Quartiersentwicklung die NEB-Prinzipien (Nachhaltigkeit, Ästhetik, Inklusion) anzuwenden, Beteiligungsformate umzusetzen und so mittels Mitgestaltung („Co-Creation“) innovative Lösungen zu entwickeln
    • Förderung der Mitgestaltung durch die Zivilgesellschaft mittels der Umsetzung von disziplin- und generationsübergreifenden Beteiligungsformaten
    • Förderung von Projekten zur anwendungsorientierten Heranführung von Kindern und Jugendlichen an nachhaltige Berufsbilder für einen gelingenden Transformationsprozess.

Ihre Vorteile

  • Projektförderung grundsätzlich im Wege der Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 100 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss bzw. Zuweisung

Was Sie beachten sollten

  • Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie sich an die Förderlotsen der Investitionsbank wenden. Diese stehen Ihnen als erste Ansprechpartner zur Verfügung und unterstützen Sie gerne. Ergänzend können Sie sich an das NEB-Netzwerkbüro oder die Netzwerkstelle Industriekultur wenden. 
    • Das NEB-Netzwerkbüro beantwortet Ihre Fragen rund um die Initiative zum Neuen Europäischen Bauhaus, insbesondere zu den NEB-Kriterien (E-Mail: NEB_FAMILY@saleg.de). Informationen zum NEB-Netzwerkbüro finden Sie HIER.
    • Die Netzwerkstelle Industriekultur können Sie bezüglich fachlicher Fragen zur Inwertsetzung und Verbreitung des industriekulturellen Erbes für die inhaltliche Konzeption und Weiterentwicklung der Projektidee einbeziehen (E-Mail: fischer@ferropolis.de). Informationen zur Netzwerkstelle Industriekultur finden Sie HIER.
  • Zur Antragstellung sind die Unterlagen entsprechend der Unterlagencheckliste bei der Investitionsbank einzureichen. Eine Antragstellung ist bis zum 15. August 2025 möglich. 
  • Dem Förderaufruf können Sie u. a. die Projektauswahlkriterien entnehmen, die Grundlage für die Auswahl der Vorhaben durch die Investitionsbank sind.
  • Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden. Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. Mehr Informationen  finden Sie HIER.

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden, sonstige Gemeindeverbände
  • Kreisentwicklungsgesellschaften, kommunale Entwicklungsgesellschaften
  • Vereine, Verbände und Stiftungen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

  • Technologie und New Materials und Kompetenz im nachhaltigen Bauen
    • Vorhaben zur Weiterentwicklung und ersten Anwendung neuer Baustoffe sowie zum Recycling bestehender Bausubstanz und Förderung von deren Aufnahme in eine Baustoffdatenbank
  • Wissen
    • Förderung von Projekten, in denen Kommunen und deren Bewohner mithilfe fachübergreifender Netzwerke befähigt werden, für eigene Vorhaben in den Bereichen Städtebau und Quartiersentwicklung die NEB-Prinzipien (Nachhaltigkeit, Ästhetik, Inklusion) anzuwenden, Beteiligungsformate umzusetzen und so mittels Mitgestaltung („Co-Creation“) innovative Lösungen zu entwickeln
    • Förderung der Mitgestaltung durch die Zivilgesellschaft mittels der Umsetzung von disziplin- und generationsübergreifenden Beteiligungsformaten
    • Förderung von Projekten zur anwendungsorientierten Heranführung von Kindern und Jugendlichen an nachhaltige Berufsbilder für einen gelingenden Transformationsprozess.

Ihre Vorteile

  • Projektförderung grundsätzlich im Wege der Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 100 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss bzw. Zuweisung

Was Sie beachten sollten

  • Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie sich an die Förderlotsen der Investitionsbank wenden. Diese stehen Ihnen als erste Ansprechpartner zur Verfügung und unterstützen Sie gerne. Ergänzend können Sie sich an das NEB-Netzwerkbüro oder die Netzwerkstelle Industriekultur wenden. 
    • Das NEB-Netzwerkbüro beantwortet Ihre Fragen rund um die Initiative zum Neuen Europäischen Bauhaus, insbesondere zu den NEB-Kriterien (E-Mail: NEB_FAMILY@saleg.de). Informationen zum NEB-Netzwerkbüro finden Sie HIER.
    • Die Netzwerkstelle Industriekultur können Sie bezüglich fachlicher Fragen zur Inwertsetzung und Verbreitung des industriekulturellen Erbes für die inhaltliche Konzeption und Weiterentwicklung der Projektidee einbeziehen (E-Mail: fischer@ferropolis.de). Informationen zur Netzwerkstelle Industriekultur finden Sie HIER.
  • Zur Antragstellung sind die Unterlagen entsprechend der Unterlagencheckliste bei der Investitionsbank einzureichen. Eine Antragstellung ist bis zum 15. August 2025 möglich. 
  • Dem Förderaufruf können Sie u. a. die Projektauswahlkriterien entnehmen, die Grundlage für die Auswahl der Vorhaben durch die Investitionsbank sind.
  • Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden. Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. Mehr Informationen  finden Sie HIER.
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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

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