FAQs zum Auszahlungsantrag (Sachkostenzuschuss) des Förderprogramms Gemeinschaftsaufgabe zur "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW - gewerblich)
Folgende Voraussetzungen müssen bei der Beantragung einer Auszahlung beachtet werden:
- Der Zuwendungs- bzw. Änderungsbescheid erlangt erst 4 Wochen nach Posteingang Bestandskraft.
- Diesen Zeitraum können Sie verkürzen, indem Sie uns den Rechtsbehelfsverzicht (Anlage zum Bescheid) unterschrieben zukommen lassen. Bitte beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung im Zuwendungs- bzw. Änderungsbescheid.
- Alle auszahlungsrelevanten Nebenbestimmungen müssen erfüllt sein. Hierzu beachten Sie bitte die Regelungen des Zuwendungsbescheides unter "Besondere Auszahlungsvoraussetzungen" und "Weitere Nebenbestimmungen".
- Es sind förderfähige Investitionskosten gemäß Zuwendungsbescheid realisiert und bezahlt worden.
Um eine Auszahlung zu beantragen, muss das Formblatt "Auszahlungsantrag Sachkostenzuschuss" und die dazugehörige Anlage 1 "Zahlenmäßiger Nachweis" ausgefüllt werden. Diese Formblätter stehen Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.
Der ausgefüllte und unterschriebene Auszahlungsantrag und die Anlage 1 "Zahlenmäßiger Nachweis" sind zusammen mit den dazugehörigen Originalrechnungen und originalen Zahlungsnachweisen (Kontoauszüge, siehe auch Ziffer 4.) einzureichen. Die Gleichwertigkeit von anderen als Originalbelegen haben Sie zu beweisen.
Für die Prüfung des Auszahlungsantrags ist es unabdingbar, dass Sie die einzelnen Belege (Rechnungen und Kontoauszüge) eindeutig den Positionen auf der Anlage 1 "Zahlenmäßiger Nachweis" zuordnen. Bitte sortieren Sie die Belege und nummerieren Sie diese entsprechend.
Die abgerechneten Ausgaben müssen dem Investitionsplan bzw. der uns vorliegenden Investitionsgüterliste zuzuordnen sein. Bitte beachten Sie die zusätzlich die „Hinweise zum Ausfüllen von Auszahlungsanträgen für die Fördermittel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (Ausfüllhilfe)" auf unserer Homepage.
Es können alle Investitionsausgaben abgerechnet werden, die zum geförderten Investitionsvorhaben gehören. Das Investitionsvorhaben ist im Zuwendungsbescheid entsprechend Ihres "Antrags auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung" definiert. Es können grundsätzlich nur in der Bilanz aktivierungspflichtige Ausgaben bezuschusst werden, die zum Investitionsvorhaben gehören und förderfähig sind.
Wenn Ausgaben mit einer Sammelüberweisung ("Sammler") bezahlt wurden, reichen Sie bitte den originalen Kontoauszug sowie zusätzlich den Sammler in Kopie ein. Es müssen der Überweisungsbetrag insgesamt sowie die in der Anlage 1 "Zahlenmäßiger Nachweis" abgerechnete Einzelposition ersichtlich sein. Nicht für den Auszahlungsantrag relevante Kontobewegungen können auf diesem Sammler unkenntlich gemacht werden.
Nach Eingang Ihres Auszahlungsantrags prüfen wir, ob der Auszahlungsantrag und die Anlage 1 "Zahlenmäßiger Nachweis" vollständig ausgefüllt wurden und ob alle erforderlichen Originalbelege vorliegen. Sofern Angaben und / oder Unterlagen fehlen, informieren wir Sie und fordern diese nach.
Ihr Auszahlungsantrag wird entsprechend des Eingangsdatums bei der IB bearbeitet. Zwischen der ersten Sichtung auf Vollständigkeit und der Detailprüfung können je nach Anzahl der bei uns vorliegenden Auszahlungsanträge einige Tage oder auch Wochen liegen. Ergeben sich innerhalb der Detailprüfung Rückfragen, nimmt der zuständige Sachbearbeiter Kontakt mit Ihnen auf. Am schnellsten können wir Ihren Auszahlungsantrag prüfen, wenn alle Unterlagen vorliegen, die formalen Erfordernisse erfüllt und die einzelnen Belege den Positionen des zahlenmäßigen Nachweises zuzuordnen sind (siehe auch Ziffern 1 und 2).
Wenn die Prüfung Ihres Auszahlungsantrags nicht möglich ist, z. B. weil keine eindeutige Zuordnung der Belege zu den Positionen der Anlage 1 "Zahlenmäßiger Nachweis" erfolgte oder auszahlungsrelevante Nebenbestimmungen offen sind bzw. noch nicht erfüllt sind, schicken wir Ihnen den Auszahlungsantrag zurück.
Sofern einzelne Ausgabenpositionen im Rahmen des gestellten Auszahlungsantrags nicht anerkannt werden, vermerken wir dies auf der Anlage "Ausschlussgründe Auszahlungsantrag", die wir Ihnen im Rahmen der Rücksendung Ihrer Belege beilegen.
Sie haben die Möglichkeit, die entsprechenden Ausgabenpositionen mit dem nächsten Auszahlungsantrag mit Erläuterungen und / oder zusätzlichen Unterlagen nochmals einzureichen. Bitte reichen Sie die Unterlagen / Erläuterungen zu vormals gestrichenen Ausgabenpositionen nicht ohne neuen Auszahlungsantrag einschl. der Rechnungen und Zahlungsnachweise ein. Es erfolgt keine Nachzahlung ohne Auszahlungsantrag!
Grundsätzlich stehen im Zuwendungsbescheid festgeschriebene Zeitpunkte (siehe Zuwendungsbescheid Ziffer VIII., 2. Mittelabruf). Alle Mittel, die Ihnen laut Zuwendungsbescheid in einem Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt wurden, müssen bis spätestens zum 31.12. des jeweiligen Jahres abgerufen werden.
Mittel, die nicht fristgemäß angefordert oder in das nächste Haushaltsjahr übertragen wurden, verfallen. Bitte beachten Sie dazu die Festlegungen in Ihrem Zuwendungsbescheid unter Ziffer VIII., 2. Mittelabruf.
Unabhängig davon empfehlen wir, kontinuierlich, entsprechend des Investitionsfortschritts, Auszahlungsanträge einzureichen.
Wenn Ihnen gemäß Zuwendungsbescheid im aktuellen Haushaltsjahr keine Mittel mehr zur Verfügung stehen, der Investitionsfortschritt jedoch einen weiteren Auszahlungsantrag rechtfertigt, können Sie einen ent-sprechenden Auszahlungsantrag stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass im Folgejahr Zuschussmittel für Sie eingeplant sind (beachten Sie dazu die Festlegungen im Zuwendungsbescheid, Ziffer VIII., 1. Auszahlung).