Zuschüsse zur Förderung des Friedrich-Ludwig-Jahn Museums in Freyburg (Unstrut)

Institutionelle Förderung der Friedrich-Ludwig-Jahn-Gesellschaft e.V.


Wer wird gefördert?

  • Friedrich-Ludwig-Jahn-Gesellschaft e.V. 

Was wird gefördert?

  • Die Zuwendung ist zweckgebunden für den Erhalt und Betrieb des Friedrich-Ludwig-Jahn-Museums.
  • Die Förderung untergliedert sich in Personalausgaben, sächliche Verwaltungsausgaben, Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen, Baumaßnahmen, Ausgaben für investive Maßnahmen und besondere Finanzierungsausgaben

Darauf müssen Sie achten:

  • Förderanträge sollen bis zum 30. November des dem Zuschussjahr vorangegangenen Jahres gestellt werden.
  • Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I)

Downloads

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Datenschutzhinweise auf www.ib-sachsen-anhalt.de
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Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I)
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FLJM Unterlagencheckliste
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FLJM Antrag AN-0-220
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Erklärung Einordnung öffentlicher Auftraggeber AN-4-004
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Erklärung zur Vergabe von Aufträgen AN-4-001
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Erklärung zur Einhaltung des Besserstellungsverbotes (Vollprüfung) SO-0-018
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Anlage zur Erklärung zur Einhaltung des Besserstellungsverbotes (Vollprüfung) SO-1-019
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Dokumentation der Vertretungsberechtigung VO-0-004
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Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten / Unternehmen AN-2-001
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Erhebungsbogen zum wirtschaftlich Berechtigten/ wirtschaftlichen Eigentümer LP-0-005
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Legitimationsprüfung
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Rechtsbehelfsverzicht SO-1-026
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FLJM Verwendungsnachweis VN-0-122
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Anlage 1 zum Verwendungsnachweis Einzelübersicht Einnahmen
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Anlage 2 zum Verwendungsnachweis Einzelübersicht Ausgaben
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Sportstättenförderung Anlage 3 Erklärung zu Eigenarbeitsleistungen für ehrenamtlich Tätige VN-9-098
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Bestätigung zur Vergabe von Aufträgen VN-1-001

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

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