Förderung der Stärkung der Schwerpunktsportarten im Land Sachsen-Anhalt durch hauptamtliche Bundesstützpunktleiter (BSPL)

Mit der Förderung von hauptamtlichen Bundesstützpunktleitern werden Schwerpunktsportarten in Sachsen-Anhalt gestärkt und langfristig gute Rahmenbedingungen für den Leistungssport im Land unterstützt. 


Wer wird gefördert?

  • Der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. wird vom Land gemäß dem Haushaltsplan, Kapitel 03 46 Titel 684 05 des Landes Sachsen-Anhalt gefördert.

Was wird gefördert?

  • Die Förderung beinhaltet die Finanzierung von Bundesstützpunktleitern des Landessportbundes Sachsen-Anhalt (Personal- und Sachausgaben).

Darauf müssen Sie achten:

  • Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).
  • Der Mittelabruf muss spätestens bis zum 30. November des jeweiligen Haushaltsjahres (Eingang bei der Investitionsbank) erfolgen.
  • Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31. Mai des Folgejahres eines jeweiligen Haushaltsjahres einzureichen.
     

Downloads

www.
Link
Datenschutzhinweise auf www.ib-sachsen-anhalt.de
pdf
Datei
ANBest-P
pdf
Datei
Erhebungsbogen zum wirtschaftlich Berechtigten/ wirtschaftlichen Eigentümer LP-0-005
pdf
Datei
Erklärung zur Vergabe von Aufträgen AN-4-001
pdf
Datei
Erklärung zur Einhaltung des Besserstellungsverbotes (Plausibilitätsprüfung) SO-0-017
pdf
Datei
Anlage zur Erklärung zur Einhaltung des Besserstellungsverbotes (Plausibilitätsprüfung) SO-1-017
pdf
Datei
Dokumentation der Vertretungsberechtigung VO-0-004
pdf
Datei
Förderung BSPL Auszahlungsantrag AU-0-270

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Ihr Ansprechpartner

Gefördert durch: