Herr Florian Beer
Förderung der Stärkung der Schwerpunktsportarten im Land Sachsen-Anhalt durch hauptamtliche Bundesstützpunktleiter (BSPL)
Mit der Förderung von hauptamtlichen Bundesstützpunktleitern werden Schwerpunktsportarten in Sachsen-Anhalt gestärkt und langfristig gute Rahmenbedingungen für den Leistungssport im Land unterstützt.
Wer wird gefördert?
- Der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. wird vom Land gemäß dem Haushaltsplan, Kapitel 03 46 Titel 684 05 des Landes Sachsen-Anhalt gefördert.
Was wird gefördert?
- Die Förderung beinhaltet die Finanzierung von Bundesstützpunktleitern des Landessportbundes Sachsen-Anhalt (Personal- und Sachausgaben).
Darauf müssen Sie achten:
- Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).
- Der Mittelabruf muss spätestens bis zum 30. November des jeweiligen Haushaltsjahres (Eingang bei der Investitionsbank) erfolgen.
- Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31. Mai des Folgejahres eines jeweiligen Haushaltsjahres einzureichen.
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Datenschutzhinweise auf www.ib-sachsen-anhalt.de
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ANBest-P
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Erhebungsbogen zum wirtschaftlich Berechtigten/ wirtschaftlichen Eigentümer LP-0-005
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Erklärung zur Vergabe von Aufträgen AN-4-001
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Erklärung zur Einhaltung des Besserstellungsverbotes (Plausibilitätsprüfung) SO-0-017
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Anlage zur Erklärung zur Einhaltung des Besserstellungsverbotes (Plausibilitätsprüfung) SO-1-017
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Dokumentation der Vertretungsberechtigung VO-0-004
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Förderung BSPL Auszahlungsantrag AU-0-270
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Förderung BSPL Auszahlungsantrag AU-0-270
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Herr Florian Beer
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