Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk

Die Handwerkskammern im Land Sachsen-Anhalt erhalten einen Zuschuss für die Durchführung von Lehrgängen in der überbetrieblichen Ausbildung in Grundstufe  und Fachstufe sowie Internatsunterbringungen mit Verpflegung in der Grundstufe.


Wer wird gefördert?

  • Handwerkskammer Magdeburg
  • Handwerkskammer Halle (Saale)

Was wird gefördert?

  • Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk
  • Personalausgaben zur Durchführung des Teilnehmendenmonitorings

Darauf müssen Sie achten:

  • Lehrgänge müssen per Einzelerlass durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung anerkannt sein

 

Downloads

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Merkblatt förderunschädlicher Vorhabenbeginn
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Hinweise zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
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Datenschutzhinweise auf www.ib-sachsen-anhalt.de
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Gestaltungsvorschriften zur Publizität (EU-Fonds in Sachsen-Anhalt)
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Legitimationsprüfung
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Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung Antrag AN-0-238
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Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung Checkliste
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Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung Einzelübersicht der geplanten Lehrgänge
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Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung Gesamtübersicht der geplanten Lehrgänge
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Erhebungsbogen zum wirtschaftlich Berechtigten/ wirtschaftlichen Eigentümer LP-0-005
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Dokumentation der Vertretungsberechtigung VO-0-004

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