Aktuelle Meldungen im Überblick

Förderaufruf „Junges Wohnen“ gestartet – Projektanträge bis 14. Juli 2026 möglich

Moderne Wohnblöcke mit Solaranlagen auf dem Dach

Am 2. Juni 2026 startete der neue Förderaufruf zum Programm „Junges Wohnen“. Gefördert werden Maßnahmen zum studentischen Wohnen und zum Wohnen für Auszubildende als Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus.

Bis zum 14. Juli 2026 können entsprechende Projektvorhaben unter Verwendung des vorgegebenen Formulars eingereicht werden. Notwendig ist u.a. eine Kurzbeschreibung des Vorhabens (Projektskizze). Ein Gremium aus drei Ministerien prüft die eingereichten Projekte auf ihre Förderwürdigkeit und nimmt – unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel – gegebenenfalls eine Priorisierung vor.

Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 120.000 Euro je Wohnheimplatz. Die geförderten Plätze müssen für die Unterbringung von Studierenden oder Auszubildenden mindestens 25 Jahre ab Bezugsfertigkeit zur Verfügung stehen.

Alle Informationen und Dokumente finden Sie hier: Sachsen-Anhalt Junges Wohnen

Wir sind für Sie da