Zur Verbesserung der barrierefreien Zuwegung zu Wohnimmobilien gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen an private und gewerbliche Vermieter, die eine bestehende Wohnimmobilie mit einem Aufzug im Wege das An- oder Einbaus nachrüsten möchten.
Mit dem Ziel der Gewährleistung der sozialen Wohnraumversorgung werden Zuwendungen für die Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden mit mindestens drei Mietwohnungen in Sachsen-Anhalt gewährt.