Vertragsgebundene Theater- und Orchesterförderung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Theater- und Orchesterlandschaft durch Zuwendungen. Die Zuwendungsverträge schließt die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur mit dem jeweiligen Träger.  

Die Auszahlung der Zuwendung und die Prüfung der Verwendungsnachweise erfolgt durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.


 

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Vertragsgebundene Theater- und Orchesterförderung Verwendungsnachweis VN-0-129
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Anlage 1 zum Verwendungsnachweis Einzelübersicht Einnahmen

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

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