Im Juni 2025 hatte die IB die Zahlungsaufforderung für etwaige Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen vorläufig ausgesetzt, um mit dem Bund über Erleichterungen im Rückzahlungsverfahren zu verhandeln. Das Ziel des Landes, für klare und faire Bedingungen zu sorgen, wurde erreicht. Die getroffenen Vereinbarungen eröffnen Spielräume, um auf wirtschaftliche Problemsituationen von Unternehmen angemessen reagieren zu können.