Seit dem 1. Januar 2023 gelten in Sachsen-Anhalt transparente Projektauswahlkriterien zur Bewertung vorliegender und neu eingereichter Anträge. Auf Grundlage dieser Bewertung wird das besondere Landesinteresse definiert und eine Rangfolge der Anträge festgelegt. Sobald der Stichtag für das Auswahlverfahren 2025 festgelegt wird, erfolgt eine entsprechende Information an dieser Stelle und über unseren Newsletter.
Wer wird gefördert?
- Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen
- juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung1 ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dieses vom Finanzamt anerkannt ist, sofern sie zu 100 % im Eigentum von Gebietskörperschaften sind
Was wird gefördert?
- Die Erschließung, der Ausbau und die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten

Ihre Vorteile
- Der Fördersatz für wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben beträgt grundsätzlich 60 % der förderfähigen Kosten.
- In Ausnahmefällen kann unter folgenden Voraussetzungen bis zu 90 % gefördert werden:
- wenn das Vorhaben sich in eine regionale Entwicklungsstrategie einbettet und mindestens eine der folgenden, weiteren Voraussetzungen erfüllt ist:
- die geförderte Infrastrukturmaßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt,
- die geförderte Infrastrukturmaßnahme leistet einen Beitrag zur notwendigen Transformation zu einer klimaneutralen und insgesamt nachhaltigen Wirtschaft. Als eine solche Maßnahme ist beispielsweise die Revitalisierung von Altstandorten anzusehen,
- die geförderte Infrastrukturmaßnahme leistet in besonderer Weise einen Beitrag zur Fachkräftesicherung.

Was Sie beachten sollten
- Neue Industrie- oder Gewerbegebiete und Qualitätsverbesserungen solcher bestehender Gebiete werden nur gefördert, wenn diese mindestens zu 50 % mit Betrieben, in der Regel durch Absichtserklärungen belegt, besiedelt werden. Bei Qualitätsverbesserungen bezieht sich die vorgenannte Belegungsanforderung auf die in der Qualität zu verbessernden Flächengrößen.
- Eine Erweiterung bestehender Ansiedlungs- und Gewerbeflächen wird nur dann gefördert, wenn mindestens 80 % der vorhandenen Ansiedlungs- und Gewerbeflächen belegt sind und mit der Erweiterung zugleich eine Neuansiedlung oder Erweiterung von Gewerbebetrieben mit einem unmittelbaren Aufwuchs von Dauerarbeitsplätzen verbunden ist. Eine reine Vorratserschließung neuer Ansiedlungs- und Gewerbeflächen, auch wenn es sich um Revitalisierung von Altstandorten handelt, ist nicht förderfähig.
- Es ist eine mittelfristige Planung und Priorisierung der Gewerbeflächenentwicklung auf regionaler Ebene (z. B. gemeinschaftlich durch mehrere Kommunen, innerhalb des Landkreises oder mehrere Landkreise oder Planungsregionen umfassend) vorzulegen.
- Eine Belegung mit Unternehmen des Einzelhandels sowie Photovoltaikfreiflächenanlagen ist nicht zulässig.
- Bitte beachten Sie die Richtlinie und den Koordinierungsrahmen.
1 Die fehlende Gewinnerzielungsabsicht muss im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung festgeschrieben sein oder es muss geregelt sein, dass eventuell anfallende Gewinne aus der geförderten Infrastruktur entsprechend dem Förderzweck reinvestiert werden.
Zur Antragstellung
Nach Bewilligung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.
Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.
GEFÖRDERT DURCH

IHR ANSPRECHPARTER
Wer wird gefördert?
- Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen
- juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung1 ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dieses vom Finanzamt anerkannt ist, sofern sie zu 100 % im Eigentum von Gebietskörperschaften sind
Was wird gefördert?
- Die Erschließung, der Ausbau und die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten

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- Der Fördersatz für wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben beträgt grundsätzlich 60 % der förderfähigen Kosten.
- In Ausnahmefällen kann unter folgenden Voraussetzungen bis zu 90 % gefördert werden:
- wenn das Vorhaben sich in eine regionale Entwicklungsstrategie einbettet und mindestens eine der folgenden, weiteren Voraussetzungen erfüllt ist:
- die geförderte Infrastrukturmaßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt,
- die geförderte Infrastrukturmaßnahme leistet einen Beitrag zur notwendigen Transformation zu einer klimaneutralen und insgesamt nachhaltigen Wirtschaft. Als eine solche Maßnahme ist beispielsweise die Revitalisierung von Altstandorten anzusehen,
- die geförderte Infrastrukturmaßnahme leistet in besonderer Weise einen Beitrag zur Fachkräftesicherung.

Was Sie beachten sollten
- Neue Industrie- oder Gewerbegebiete und Qualitätsverbesserungen solcher bestehender Gebiete werden nur gefördert, wenn diese mindestens zu 50 % mit Betrieben, in der Regel durch Absichtserklärungen belegt, besiedelt werden. Bei Qualitätsverbesserungen bezieht sich die vorgenannte Belegungsanforderung auf die in der Qualität zu verbessernden Flächengrößen.
- Eine Erweiterung bestehender Ansiedlungs- und Gewerbeflächen wird nur dann gefördert, wenn mindestens 80 % der vorhandenen Ansiedlungs- und Gewerbeflächen belegt sind und mit der Erweiterung zugleich eine Neuansiedlung oder Erweiterung von Gewerbebetrieben mit einem unmittelbaren Aufwuchs von Dauerarbeitsplätzen verbunden ist. Eine reine Vorratserschließung neuer Ansiedlungs- und Gewerbeflächen, auch wenn es sich um Revitalisierung von Altstandorten handelt, ist nicht förderfähig.
- Es ist eine mittelfristige Planung und Priorisierung der Gewerbeflächenentwicklung auf regionaler Ebene (z. B. gemeinschaftlich durch mehrere Kommunen, innerhalb des Landkreises oder mehrere Landkreise oder Planungsregionen umfassend) vorzulegen.
- Eine Belegung mit Unternehmen des Einzelhandels sowie Photovoltaikfreiflächenanlagen ist nicht zulässig.
- Bitte beachten Sie die Richtlinie und den Koordinierungsrahmen.
1 Die fehlende Gewinnerzielungsabsicht muss im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung festgeschrieben sein oder es muss geregelt sein, dass eventuell anfallende Gewinne aus der geförderten Infrastruktur entsprechend dem Förderzweck reinvestiert werden.
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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.
Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.
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